Insolvenzverschleppung tritt ein, wenn bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kapitalgesellschaft der Insolvenzantrag gar nicht, unrichtig oder zu spät beim Insolvenzgericht eingeht.
Haftung
Persönliche Haftung vor und in der Insolvenz
In meiner langjährigen Praxis habe ich immer wieder erleben müssen, dass kaum Kenntnisse über die vielfältigen Risiken für die persönliche Haftung von Unternehmern und Vertretungsorganen vorhanden sind. Als Geschäftsführer oder Unternehmer befinden Sie sich in einer höchst angespannten Lage und erkennen die oft vielfältigen Haftungsfallen gar nicht. In der Unternehmenskrise ändert sich Ihre Rechtslage, bei Insolvenzantragspflicht sogar grundlegend.