Insolvenzverschleppung

Abbildung: Insolvenzverschleppung im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Insol­venz­ver­schlep­pung tritt ein, wenn bei Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung einer Kapi­tal­ge­sell­schaft der Insol­venz­an­trag gar nicht, unrich­tig oder zu spät beim Insol­venz­ge­richt eingeht.

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Persönliche Haftung vor und in der Insolvenz

Fotomontage als Symbolbild für Persönliche materielle Haftung

In mei­ner lang­jäh­ri­gen Pra­xis habe ich immer wie­der erle­ben müs­sen, dass kaum Kennt­nisse über die viel­fäl­ti­gen Risi­ken für die per­sön­li­che Haf­tung von Unter­neh­mern und Ver­tre­tungs­or­ga­nen vor­han­den sind. Als Geschäfts­füh­rer oder Unter­neh­mer befin­den Sie sich in einer höchst ange­spann­ten Lage und erken­nen die oft viel­fäl­ti­gen Haf­tungs­fal­len gar nicht. In der Unter­neh­mens­krise ändert sich Ihre Rechts­lage, bei Insol­venz­an­trags­pflicht sogar grundlegend.

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