Eine außergerichtliche Sanierung kann durch einen Teilzahlungsvergleich des Krisenunternehmens mit seinen Gläubigern stattfinden. Alternativ werden Kapitalgeber mit Hilfe eines Sanierungskonzeptes dazu bewegt, dem Unternehmen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für eine außergerichtliche Sanierung ist, dass keine Insolvenzantragspflicht vorliegt. Anderenfalls müssen zunächst Maßnahmen zur Sicherung der Fortbestehensfähigkeit eingeleitet werden. Um Gläubiger und andere Stakeholder von der Sanierungsfähigkeit des Betriebes zu überzeugen, sollte ein Sanierungskonzept zumindest ansatzweise vorliegen.
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 ist notwendig bei der Vergabe von Sanierungskrediten durch Banken oder bei der Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Gläubigern (Finanzamt, Sozialversicherung) an einem außergerichtlichen Vergleich.
Sowohl die Zuführung von Liquidität als auch ein „Schuldenschnitt“ betreffen nur die finanzwirtschaftliche Seite der Sanierung. Diese ist nur sinnvoll, wenn das Unternehmen im Anschluss auch leistungswirtschaftlich saniert wird und eine stabile Wettbewerbsposition erreichen kann.
Darf die Bank Sanierungskredite vergeben?
Bei finanziellen „Engpässen“, „Zahlungsstockungen“, ausgeschöpfter Kreditlinie oder auch eines Hinweises des Steuerberaters führt der nächste Weg zur Bank. Lehnt die Bank weitere Finanzierungen ab oder schlimmer, fordert sie die schrittweise Rückführung der Kreditlinie, wird aus der latenten Krise eine akute Krise.
Was oft übersehen wird: auch der Handlungsspielraum der Bank wird in der Krise eingeschränkt. Die Vergabe eines Kredites an ein krisenbefangenes Unternehmen kann sittenwidrig (§ 138 BGB) oder eine gläubigerbenachteiligende Handlung sein. Schlägt die außergerichtliche Sanierung fehl, kann der Kredit in einem nachfolgenden Insolvenzverfahren unter Umständen angefochten werden.
Überbrückungskredit
Einen Überbrückungskredit kann die Bank nur gewähren, wenn
- eine Sanierungsprüfung in Auftrag gegeben wurde,
- der Kredit auf die Dauer der Sanierungsprüfung befristet ist,
- in der Regel nicht länger als für 3 Wochen und
- nur den Mindestliquiditätsbedarf deckt.
Die Bank darf neue Sicherheiten akzeptieren.
Sanierungskredit
Für einen Sanierungskredit, der die Liquidität für die Dauer der angestrebten Sanierung sicher stellt, ist zwingend ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 erforderlich.
Außergerichtlicher Vergleich
Verhandlungsbasis ist das Insolvenzszenario. Den Gläubigern wird der Insolvenzfall mit den entsprechenden Einbußen dem Sanierungsplan gegenübergestellt. Aufgrund der Kosten eines Insolvenzverfahrens sollte sich bei der Festlegung der Sanierungsbeiträge für jeden Gläubiger ein deutlicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber der Insolvenzquote ergeben.
Sanierungsbeiträge der Gläubiger werden differenziert, das heißt in Abhängigkeit von insolvenzfesten Sicherheiten, verhandelt. Die Sanierungschancen sind wesentlich von der Gläubigerstruktur und dem vorangegangenen Verhalten des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern im Vorfeld der Krise abhängig.
- Lieferanten mit Kreditversicherungen sind meistens nicht an einer außergerichtlichen Sanierung interessiert, der Versicherer zahlt erst bei Ausfall, also Insolvenz.
- Kleingläubiger sollten bezahlt werden.
- Arbeitnehmer verhalten sich, sofern die Lohnrückstände nicht zu hoch sind, meist loyal.
- Öffentlich-rechtliche Gläubiger sind in ihren Entscheidungen an Vorschriften gebunden, somit sind Vereinbarungen Grenzen gesetzt, aber möglich (§§ 163, 222, 227 AO, § 76 SGB IV).
- Banken sind bei entsprechenden Szenarien oft zu erheblichen Zugeständnissen bereit.
Im Gegensatz zu einer übertragenden Sanierung oder eines Insolvenzplanverfahrens bleiben Forderungen von Gläubigern bestehen, die in den Vergleich nicht einbezogen wurden.
Insolvenzberatung Schubert: Ob in Ihrem Fall eine Sanierung durch Vergleich in Frage kommt, hängt davon ab, ob Sie insovenzantragspflichtig sind und wie die Gläubiger strukturiert sind. Freiberufler, Selbstständige und Personengesellschaften sind nicht verpflichtet, Insolvenz anzumelden, daher ist der zeitliche Spielraum größer als bei Kapitalgesellschaften. Diese können sich, auch bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, noch durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren.
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