Geprüfter ESUG-Berater

Mit der Reform des Insol­venz­rechts durch das ESUG im März 2012 haben sich für Unter­neh­men in der Krise völ­lig neue Mög­lich­kei­ten der Über­win­dung von Kri­sen durch eine Sanie­rung unter dem Schutz­schirm des Insol­venz­rechts erge­ben. Als geprüf­ter ESUG Bera­ter kann ich Sie qua­li­fi­ziert bera­ten und im Ver­fah­ren begleiten.

Das Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) ist ein Ände­rungs­ge­setz, das heißt es novel­liert ver­schie­dene andere Gesetze. Ziel der Reform war einer­seits die Stär­kung der Gläu­bi­ger­rechte und ande­rer­seits die Idee, dem Schuld­ner durch die Eigen­ver­wal­tung selbst die Mög­lich­keit zu geben unter Insol­venz­schutz die not­wen­di­gen Sanie­rungs­maß­nah­men durchzuführen.

Neu ist ins­be­son­dere die Mög­lich­keit, bereits das vor­läu­fige Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung nach § 270a InsO oder als Schutz­schirm­ver­fah­ren nach § 270a InsO durchzuführen.

Und auch das Sanie­rungs­in­stru­ment Insol­venz­plan wurde zeit­lich gestrafft und mit neuen Mög­lich­kei­ten aus­ge­stat­tet, bei­spiels­weise die Umwand­lung von For­de­run­gen in Anteile des zu sanie­ren­den Unter­neh­mens (Debt-Equity-Swap).

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Für die pro­fes­sio­nelle Beglei­tung und Vor­be­rei­tung fehlt es aber immer noch an der not­wen­di­gen Fach­kom­pe­tenz, da viele Bera­ter noch in den alten Ver­hal­tens­mus­tern ver­har­ren. Des­halb führt das DIAI (Deut­sches Insti­tut für ange­wand­tes Insol­venz­recht e.V.) jähr­lich zwei­wö­chige Fach­lehr­gänge „Sanie­ren unter Insol­venz­schutz“ durch. Die Wei­ter­bil­dung wird mit einer fünf­stün­di­gen Prü­fung zum „Geprüf­ten ESUG-Bera­ter“ abgeschlossen.

Etwa 100 Teil­neh­mer aus den Berufs­grup­pen Rechts­an­wälte, Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, Unter­neh­mens­be­ra­ter und Inte­rims­ma­na­ger haben bis­her ihre spe­zi­elle Qua­li­fi­ka­tion als geprüf­ter ESUG-Bera­ter erfolg­reich unter Beweis gestellt. Damit schlie­ßen sie nach den Wor­ten des Lei­ten­den Direk­tors des DIAI, Prof. Dr. Hans Haar­meyer, „eine Lücke im Bera­ter­markt und ste­hen inter­es­sier­ten Unter­neh­men als fach­kun­dige Beglei­ter zur Ver­fü­gung“.

Mit der bestan­de­nen Prü­fung erfül­len die Absol­ven­ten alle Kri­te­rien des Güte­sie­gels des DIAI und dür­fen die aner­kannte Bezeich­nung „Geprüf­ter ESUG-Bera­ter“ füh­ren. Der Fach­lehr­gang umfasste die betriebs­wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Grund­la­gen der Sanie­rung eines Unter­neh­mens unter Insol­venz­schutz nach dem ESUG. Nach dem erfolg­rei­chen Abschluss kön­nen die ESUG-Bera­ter Unter­neh­men in der Krise qua­li­fi­ziert bera­ten und eine Prü­fung der Mög­lich­kei­ten einer Sanie­rung unter Insol­venz­schutz, sei es als Schutz­schirm oder im Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren, vornehmen.

Das DIAI-Zer­ti­fi­kat doku­men­tiert zum einen die not­wen­dig umfas­sende fach­li­che Qua­li­fi­ka­tion, zum ande­ren ist eine bereits erlangte lang­jäh­rige Berufs­er­fah­rung in der Sanie­rung eine Zugangs­vor­aus­set­zung zum Lehr­gang. Die über­wie­gende Senio­ri­tät der erfolg­rei­chen Absol­ven­ten weist dies ein­drucks­voll nach. Das Sie­gel „Geprüf­ter ESUG-Bera­ter“ gilt zunächst für ein Jahr und kann durch qua­li­fi­zierte jähr­li­che Aus- und Wei­ter­bil­dung im Bereich des Sanie­rungs- und Insol­venz­ma­nage­ments ver­län­gert werden.

Portrait Olaf SchubertInsol­venz­be­ra­tung Schu­bert: „In einem Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung benö­ti­gen Sie zwin­gend einen qua­li­fi­zier­ten Beglei­ter. Durch meine seit 2013 bestehende Zer­ti­fi­zie­rung als geprüf­ter ESUG-Bera­ter kön­nen Sie sicher sein, dass ich Sie stets auf der Basis der aktu­el­len Recht­spre­chung ver­trete und berate.“ 

Kos­ten­lose anwalt­li­che Erst­be­ra­tung zu Insol­venz und Sanie­rung.