Eigenverwaltung

Abbildung: Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Eigen­ver­wal­tung im Insol­venz­ver­fah­ren bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihr Unter­neh­men unter gericht­li­chem Schutz zu sanie­ren. Sie behal­ten dabei die Geschäfts­füh­rungs­be­fug­nis. Im Gegen­satz zum Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren wird kein Insol­venz­ver­wal­ter ein­ge­setzt, der die Geschäfts­füh­rung über­nimmt, son­dern Sie füh­ren die Sanie­rung selbst­stän­dig unter Auf­sicht eines Sach­wal­ters durch.

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INDat Report 2016 zieht Bilanz nach 4 Jahren ESUG

INDat, das Fach­ma­ga­zin zu den The­men Restruk­tu­rie­rung, Sanie­rung und Insol­venz hat zusam­men mit der Bos­ton Con­sul­ting Group eine Stu­die zu Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung nach ESUG ver­öf­fent­licht. Berück­sich­tigt wur­den Daten aus 1.008 Ver­fah­ren, die seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes im März 2012 durch­ge­führt wurden.

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Geprüfter ESUG-Berater

Mit der Reform des Insol­venz­rechts durch das ESUG im März 2012 haben sich für Unter­neh­men in der Krise völ­lig neue Mög­lich­kei­ten der Über­win­dung von Kri­sen durch eine Sanie­rung unter dem Schutz­schirm des Insol­venz­rechts erge­ben. Als geprüf­ter ESUG Bera­ter kann ich Sie qua­li­fi­ziert bera­ten und im Ver­fah­ren begleiten.

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