In der Creditreform Herbstbefragung 2016 haben sich 1.200 Unternehmer zum Einsatz der Sanierungsverfahren, zur Mitwirkung innerhalb eines Gläubigerausschusses sowie zu einem vor- bzw. außerinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren geäußert.
Akzeptanz in der Wirtschaft verbessert
67 Prozent der Unternehmen sehen das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung, 45 Prozent der Befragten wollen in einer wirtschaftlichen Schieflage eines der beiden Verfahren im Rahmen einer Sanierung unter Insolvenzschutz auch wirklich nutzen.
Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung der Creditreform Wirtschaftsforschung, des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Bundesverbandes ESUG und Sanierung (BV ESUG) zur Akzeptanz der reformierten Insolvenzverfahren. Noch vor zwei Jahren bewerteten die befragten Unternehmer die Eigenverwaltung skeptischer. Damals sahen 61 Prozent der Befragten darin ein probates Hilfsmittel und vier von zehn Unternehmen wollten die Eigenverwaltung in der Krise nutzen.
In Krisenbranchen fehlt Kenntnis der Verfahren
Auffällig in der Befragung ist, dass insbesondere in den krisengeschüttelten Branchen das Wissen über die neuen Sanierungsmöglichkeiten besonders niedrig ist. Nur jedem dritte Bauunternehmen und jedem dritten Einzelhändler sind die Sanierungsinstrumente unter Insolvenzschutz bekannt.
Professor Haarmeyer, DIAI: „Dieses Ergebnis deckt sich mit unseren Erfahrungen. Die Insolvenz ist immer noch mit einer Stigmatisierung des Unternehmers verbunden. Es ist nicht erklärbar, warum die Industrieverbände und Kammern die Möglichkeiten der Krisenbewältigung nicht flächendeckend aufgreifen und darüber aufklären.“
EU-Richtlinie schlägt neuen Ansatz vor, Stärkung außergerichtlicher Verfahren
Die EU-Kommission hat am 22. November 2016 in einem Richtlinienentwurf gefordert, langwierige, komplexe und kostspielige Gerichtsverfahren durch flexible präventive Umstrukturierungsrahmen zu vereinfachen. Auch sollen die nationalen Unterschiede in den Sanierungs- und Insolvenzverfahren vereinheitlicht werden. In mehreren Mitgliedstaaten ist es nicht möglich, ein Unternehmen vor der Insolvenz umzustrukturieren. Hinsichtlich der zweiten Chance bestehen weiterhin große Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Schuldenbefreiung.
Michael Bretz (Creditreform): „Unternehmen entscheiden sich weiterhin noch viel zu spät für ein ESUG-Verfahren. Die EU-Richtlinie, die ein Verfahren außerhalb einer förmlichen Insolvenz anstrebt, soll die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung erhöhen, indem das Verfahren nicht öffentlich gemacht wird und der gute Ruf des Unternehmens nicht unter diesem Verfahren leidet. Unternehmen und Gläubiger sollen in Ruhe den Sanierungsplan entwickeln“.
Auch soll eine Minderheit von Gläubigern und Anteilsinhabern mit abweichender Meinung Umstrukturierungspläne nicht blockieren können.
Durch das Regulierungsvorhaben kann die EU die deutsche Regierung zwingen, ihr Restrukturierungsrecht anzupassen. Falls die Richtlinie in 2017 verabschiedet wird, hat die Bundesregierung noch zwei Jahre Zeit für die Umsetzung, vor 2019 dürften die Änderungen nicht zu erwarten sein.
In der Creditreform-Umfrage hatten sich 66 % der Unternehmer für außergerichtliche Restrukturierungsverfahren ausgesprochen.