In einer Pressemitteilung vom 30. November 2016 hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse einer detaillierten Untersuchung von 151.440 im Jahr 2010 begonnenen und bis Ende 2014 beendeten Insolvenzverfahren veröffentlicht.
Unternehmen konnten mit 5% Deckungsquote noch vergleichsweise viel an die Gläubiger zahlen. Bei ehemals Selbständigen im Regelinsolvenzverfahren konnten auf berechtigte Forderungen in Höhe von 2.195 Mio. € nur 17 Mio. €, entsprechend einer Quote von 0,8% ausgeschüttet werden.
Sanierungserfolg abhängig von Unternehmensgröße?
Laut Destatis gab es besonders häufig einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 26,7 % der Unternehmen saniert werden.
Und tatsächlich scheint es einen linearen Zusammenhang zwischen Sanierungswahrscheinlichkeit und Forderungshöhe zu geben.
Forderungshöhe | erfolgte Sanierung |
< 50.000 € | 1,6% |
50.000 – 250.000 € | 3,4% |
250.000 – 500.000 € | 6,4% |
500.000 – 1.000.000 € | 9,4% |
1.000.000 – 5.000.000 € | 15,2% |
> 5.000.000 € | 26,7% |
Sanierungserfolg und Eigenverwaltung
Eine entsprechende Untersuchung für Eigenverwaltungsverfahren liegt noch nicht vor, diese wurden durch das ESUG erst im März 2012 eingeführt.