Statistisches Bundesamt: 5 % durchschnittliche Gläubigerquote

In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 30. Novem­ber 2016 hat das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt die Ergeb­nisse einer detail­lier­ten Unter­su­chung von 151.440 im Jahr 2010 begon­ne­nen und bis Ende 2014 been­de­ten Insol­venz­ver­fah­ren veröffentlicht.

Abbildung: Finanzielle Ergebnisse von Insolvenzverfahren 2010

Unter­neh­men konn­ten mit 5% Deckungs­quote noch ver­gleichs­weise viel an die Gläu­bi­ger zah­len. Bei ehe­mals Selb­stän­di­gen im Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren konn­ten auf berech­tigte For­de­run­gen in Höhe von 2.195 Mio. € nur 17 Mio. €, ent­spre­chend einer Quote von 0,8% aus­ge­schüt­tet werden.


Sanie­rungs­er­folg abhän­gig von Unternehmensgröße?

Laut Desta­tis gab es beson­ders häu­fig einen Sanie­rungs­er­folg bei Insol­venz­ver­fah­ren mit hohen For­de­rungs­sum­men. So konn­ten bei­spiels­weise bei Ver­fah­ren mit For­de­run­gen ab 5 Mil­lio­nen Euro 26,7 % der Unter­neh­men saniert werden.

Tabelle: Statistisches Bundesamt 2014 Insolvenzverfahren nach Sanierungserfolg

Und tat­säch­lich scheint es einen linea­ren Zusam­men­hang zwi­schen Sanie­rungs­wahr­schein­lich­keit und For­de­rungs­höhe zu geben.

For­de­rungs­höheerfolgte Sanie­rung
< 50.000 €1,6%
50.000 – 250.000 €3,4%
250.000 – 500.000 €6,4%
500.000 – 1.000.000 €9,4%
1.000.000 – 5.000.000 €15,2%
> 5.000.000 €26,7%

Sanie­rungs­er­folg und Eigenverwaltung

Eine ent­spre­chende Unter­su­chung für Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren liegt noch nicht vor, diese wur­den durch das ESUG erst im März 2012 eingeführt.

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