Begleitende Beratung

Sie haben meine kos­ten­lose Erst­be­ra­tung in Anspruch genom­men und sich für eine Zusam­men­ar­beit ent­schie­den. Für die wei­te­ren Schritte unter­breite ich Ihnen anschlie­ßend ein fai­res Ange­bot für eine außer­ge­richt­li­che Sanie­rung oder Beglei­tung wäh­rend des Insol­venz- und Restschuldbefreiungsverfahrens.

Wir erar­bei­ten gemein­sam eine Ana­lyse der Ist-Situa­tion und stel­len mach­bare Ziele auf. Ich ent­wi­ckele eine spe­zi­ell auf Sie zuge­schnit­tene Sanie­rungs­stra­te­gie und begleite Sie Schritt für Schritt bei deren Umset­zung. Dabei bin ich täg­lich und unkom­pli­ziert für Sie erreich­bar.

Als Schuld­ner erkennt man meis­tens zu spät, wenn der Insol­venz­ver­wal­ter nur die eige­nen Inter­es­sen ver­tritt und der Schuld­ner „kalt­ge­stellt“ wird. Sie sind dann schutz­los dem Insol­venz­ver­wal­ter aus­ge­lie­fert und kön­nen kei­nen Ein­fluss mehr auf das Ver­fah­ren neh­men. Auch hier setze ich mich mit Sach­kennt­nis für Sie ein und begleite Sie wäh­rend des gesam­ten Verfahrens.

Portrait Olaf SchubertInsol­venz­be­ra­tung Schu­bert: „Mit einer inten­si­ven Vor­be­rei­tung und einem qua­li­fi­zier­ten Insol­venz­an­trag kann das Ver­fah­ren gesteu­ert und ziel­füh­rend Wei­chen gestellt wer­den. Der zukünf­tige Insol­venz­ver­wal­ter wird erken­nen müs­sen, dass Sie mit Fach­kom­pe­tenz ver­tre­ten wer­den; er wird gezwun­gen sein, sich an gel­ten­des Recht zu halten.“

Oft wer­den schon im Vor­feld der Insol­venz oder in der Fir­men­krise gra­vie­rende Feh­ler aus Unkennt­nis gemacht, die auch straf­recht­lich oder mate­ri­ell haf­tungs­recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen kön­nen. Diese Feh­ler sind meist nur noch schwer oder teil­weise zu behe­ben. Meine Auf­gabe ist es, der­ar­tige Kon­se­quen­zen zu vermeiden.

Ein Schwer­punkt mei­ner Bera­tung ist die Eigen­ver­wal­tung nach ESUG. Lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen dafür vor, füh­ren Sie im Insol­venz­ver­fah­ren das Unter­neh­men wei­ter. Sie kön­nen sich der Instru­mente des Insol­venz­rechts bedie­nen, ohne die Kon­trolle über Ihr Unter­neh­men zu ver­lie­ren. Dabei benö­ti­gen Sie die vom Gericht gefor­derte insol­venz­recht­li­che Beglei­tung. Als geprüf­ter ESUG-Bera­ter bin ich mit mei­nem Team regel­mä­ßig in klei­nere und grö­ßere Ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung eingebunden.

Meine Leis­tun­gen 

Kos­ten­lose Erstberatung 

  • Ana­lyse des Ist-Zustandes
  • Vor­auswahl der geeig­ne­ten Sanie­rungs­tech­ni­ken, Verfahrenswahl

Vor- und außer­ge­richt­li­che Sanierung 

  • Anwen­dung außer­ge­richt­li­cher Sanierungstechniken 
  • Bei Sanie­rungs­wür­dig­keit Ver­mitt­lung von Investoren 

Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren Ein­zel­un­ter­neh­mer / Personengesellschaften 

  • Siche­rung einer opti­ma­len beruf­li­chen Perspektive 
  • Anwen­dung mei­ner spe­zi­el­len Tech­ni­ken zu Verfahrensoptimierung 
  • Auf­be­rei­tung der Pri­mär­da­ten und For­mu­lie­rung des Insolvenzantrages 
  • Wirt­schaft­li­che und stra­te­gi­sche Bera­tung zur Frei­gabe der gewerb­li­chen Tätigkeit 
  • Schaf­fung opti­ma­ler Struk­tu­ren für den Neustart 
  • Bera­tung zur Fort­füh­rung der Firma nach § 35 der Insolvenzordnung 
  • Bera­tung zur Eigen­ver­wal­tung und über­tra­gen­den Sanierung 
  • Abwehr unbe­rech­tig­ter Gläubigerforderungen 
  • Bera­tung zu Immo­bi­lien und dro­hen­den Zwangsversteigerungen 
  • Ver­mö­gens­si­che­rung bei unbe­rech­tig­ten Zugriffen 
  • Bera­tung zur Insol­venz im Ausland

Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­ren 

  • Vor­be­rei­tung der not­wen­di­gen Anträge 
  • Bera­tung zur Ver­kür­zung des Ver­fah­rens auf fünf Jahre, drei Jahre oder weniger 
  • Abwehr von Versagungsanträgen 
  • Beglei­tung bis zur Ertei­lung der Restschuldbefreiung 

Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren juris­ti­scher Per­so­nen (GmbH, AG, UG, Verein)

  • Infor­ma­tio­nen und Bera­tung zur Insolvenzantragspflicht 
  • Bera­tung zu Ver­fah­ren in Eigenverwaltung 
  • Gesell­schafts­recht­li­che Umstrukturierungen 
  • Bera­tung Share Deal, Risi­ken und Mög­lich­kei­ten vor und im Verfahren 
  • Bera­tung Asset Deal, Risi­ken und Mög­lich­kei­ten vor und im Verfahren 
  • Mini­mie­rung der Haf­tungs­ri­si­ken der Geschäfts­füh­rer / Vorstände 
  • Mini­mie­rung der Haf­tungs­ri­si­ken für Gesellschafter 
  • Mini­mie­rung der Haf­tungs­ri­si­ken für Prokuristen 
  • Auf­be­rei­tung der Pri­mär­da­ten und For­mu­lie­rung des Insolvenzantrages 
  • Beglei­tung im Verfahren 
  • Gege­be­nen­falls Aus­ar­bei­tung eines Insol­venz­plans und Planvorlage 

Eigen­ver­wal­tung § 270a InsO

  • Vor­prü­fung der recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Beantragung 
  • Erar­bei­tung eines ope­ra­ti­ven Restrukturierungskonzeptes 
  • Vor­be­spre­chung mit einem ESUG-erfah­re­nen zukünf­ti­gen Sachwalter 
  • Vor­be­rei­tung und Zusam­men­stel­lung eines vor­läu­fi­gen Gläubigerausschusses 
  • Infor­ma­tion des vor­läu­fi­gen Gläu­bi­ger­aus­schus­ses über die beab­sich­tig­ten Ziele 
  • Umfas­sende Vor­be­spre­chung mit dem zustän­di­gen Gericht 
  • Auf­be­rei­tung der Pri­mär­da­ten und For­mu­lie­rung des Insolvenzantrages 
  • Ope­ra­tive Betriebs­fort­füh­rung gemein­sam mit der Geschäftsleitung 
  • Erstel­lung vor­ge­schrie­be­ner Berichte an das Insolvenzgericht 
  • Gege­be­nen­falls Aus­ar­bei­tung eines Insol­venz­plans und Planvorlage 

Schutz­schirm­ver­fah­ren § 270b InsO

  • Vor­prü­fung der recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Beantragung 
  • Bera­tung zur Pro­jekt­be­ar­bei­tung eines inte­grier­ten Sanierungskonzeptes 
  • Erar­bei­tung eines ope­ra­ti­ven Restrukturierungskonzeptes 
  • Vor­be­spre­chung mit einem ESUG-erfah­re­nen zukünf­ti­gen Sachwalter 
  • Vor­be­rei­tung und Zusam­men­stel­lung eines vor­läu­fi­gen Gläubigerausschusses 
  • Infor­ma­tion des vor­läu­fi­gen Gläu­bi­ger­aus­schus­ses über die beab­sich­tig­ten Ziele 
  • Umfas­sende Vor­be­spre­chung mit dem zustän­di­gen Gericht 
  • Auf­be­rei­tung der Pri­mär­da­ten und For­mu­lie­rung des Insolvenzantrages 
  • Ein­lei­tung eines IDW S9 Gut­ach­tens durch Sachverständige 
  • Vor­be­spre­chung mit den Ban­ken zur Auf­recht­erhal­tung der Liquidität 
  • For­mu­lie­rung der Anträge zum vor­läu­fi­gen Sach­wal­ter und Gläubigerausschuss 
  • Antrag auf Frist­set­zung zur Planvorlage 
  • Ope­ra­tive Betriebs­fort­füh­rung gemein­sam mit der Geschäftsleitung 
  • Erstel­lung vor­ge­schrie­be­ner Berichte an das Insolvenzgericht 
  • Aus­ar­bei­tung des Insol­venz­plans und Planvorlage 

Insol­venz­straf­ver­fah­ren 

  • Bera­tung und Risikoabwägung
  • Man­dats­über­nahme