Sie haben meine kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen und sich für eine Zusammenarbeit entschieden. Für die weiteren Schritte unterbreite ich Ihnen anschließend ein faires Angebot für eine außergerichtliche Sanierung oder Begleitung während des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens.
Wir erarbeiten gemeinsam eine Analyse der Ist-Situation und stellen machbare Ziele auf. Ich entwickele eine speziell auf Sie zugeschnittene Sanierungsstrategie und begleite Sie Schritt für Schritt bei deren Umsetzung. Dabei bin ich täglich und unkompliziert für Sie erreichbar.
Als Schuldner erkennt man meistens zu spät, wenn der Insolvenzverwalter nur die eigenen Interessen vertritt und der Schuldner „kaltgestellt“ wird. Sie sind dann schutzlos dem Insolvenzverwalter ausgeliefert und können keinen Einfluss mehr auf das Verfahren nehmen. Auch hier setze ich mich mit Sachkenntnis für Sie ein und begleite Sie während des gesamten Verfahrens.
Insolvenzberatung Schubert: „Mit einer intensiven Vorbereitung und einem qualifizierten Insolvenzantrag kann das Verfahren gesteuert und zielführend Weichen gestellt werden. Der zukünftige Insolvenzverwalter wird erkennen müssen, dass Sie mit Fachkompetenz vertreten werden; er wird gezwungen sein, sich an geltendes Recht zu halten.“
Oft werden schon im Vorfeld der Insolvenz oder in der Firmenkrise gravierende Fehler aus Unkenntnis gemacht, die auch strafrechtlich oder materiell haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Diese Fehler sind meist nur noch schwer oder teilweise zu beheben. Meine Aufgabe ist es, derartige Konsequenzen zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt meiner Beratung ist die Eigenverwaltung nach ESUG. Liegen die Voraussetzungen dafür vor, führen Sie im Insolvenzverfahren das Unternehmen weiter. Sie können sich der Instrumente des Insolvenzrechts bedienen, ohne die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu verlieren. Dabei benötigen Sie die vom Gericht geforderte insolvenzrechtliche Begleitung. Als geprüfter ESUG-Berater bin ich mit meinem Team regelmäßig in kleinere und größere Verfahren in Eigenverwaltung eingebunden.
Meine Leistungen
Kostenlose Erstberatung
- Analyse des Ist-Zustandes
- Vorauswahl der geeigneten Sanierungstechniken, Verfahrenswahl
Vor- und außergerichtliche Sanierung
- Anwendung außergerichtlicher Sanierungstechniken
- Bei Sanierungswürdigkeit Vermittlung von Investoren
Regelinsolvenzverfahren Einzelunternehmer / Personengesellschaften
- Sicherung einer optimalen beruflichen Perspektive
- Anwendung meiner speziellen Techniken zu Verfahrensoptimierung
- Aufbereitung der Primärdaten und Formulierung des Insolvenzantrages
- Wirtschaftliche und strategische Beratung zur Freigabe der gewerblichen Tätigkeit
- Schaffung optimaler Strukturen für den Neustart
- Beratung zur Fortführung der Firma nach § 35 der Insolvenzordnung
- Beratung zur Eigenverwaltung und übertragenden Sanierung
- Abwehr unberechtigter Gläubigerforderungen
- Beratung zu Immobilien und drohenden Zwangsversteigerungen
- Vermögenssicherung bei unberechtigten Zugriffen
- Beratung zur Insolvenz im Ausland
Restschuldbefreiungsverfahren
- Vorbereitung der notwendigen Anträge
- Beratung zur Verkürzung des Verfahrens auf fünf Jahre, drei Jahre oder weniger
- Abwehr von Versagungsanträgen
- Begleitung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung
Regelinsolvenzverfahren juristischer Personen (GmbH, AG, UG, Verein)
- Informationen und Beratung zur Insolvenzantragspflicht
- Beratung zu Verfahren in Eigenverwaltung
- Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
- Beratung Share Deal, Risiken und Möglichkeiten vor und im Verfahren
- Beratung Asset Deal, Risiken und Möglichkeiten vor und im Verfahren
- Minimierung der Haftungsrisiken der Geschäftsführer / Vorstände
- Minimierung der Haftungsrisiken für Gesellschafter
- Minimierung der Haftungsrisiken für Prokuristen
- Aufbereitung der Primärdaten und Formulierung des Insolvenzantrages
- Begleitung im Verfahren
- Gegebenenfalls Ausarbeitung eines Insolvenzplans und Planvorlage
Eigenverwaltung § 270a InsO
- Vorprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Beantragung
- Erarbeitung eines operativen Restrukturierungskonzeptes
- Vorbesprechung mit einem ESUG-erfahrenen zukünftigen Sachwalter
- Vorbereitung und Zusammenstellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- Information des vorläufigen Gläubigerausschusses über die beabsichtigten Ziele
- Umfassende Vorbesprechung mit dem zuständigen Gericht
- Aufbereitung der Primärdaten und Formulierung des Insolvenzantrages
- Operative Betriebsfortführung gemeinsam mit der Geschäftsleitung
- Erstellung vorgeschriebener Berichte an das Insolvenzgericht
- Gegebenenfalls Ausarbeitung eines Insolvenzplans und Planvorlage
Schutzschirmverfahren § 270b InsO
- Vorprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Beantragung
- Beratung zur Projektbearbeitung eines integrierten Sanierungskonzeptes
- Erarbeitung eines operativen Restrukturierungskonzeptes
- Vorbesprechung mit einem ESUG-erfahrenen zukünftigen Sachwalter
- Vorbereitung und Zusammenstellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- Information des vorläufigen Gläubigerausschusses über die beabsichtigten Ziele
- Umfassende Vorbesprechung mit dem zuständigen Gericht
- Aufbereitung der Primärdaten und Formulierung des Insolvenzantrages
- Einleitung eines IDW S9 Gutachtens durch Sachverständige
- Vorbesprechung mit den Banken zur Aufrechterhaltung der Liquidität
- Formulierung der Anträge zum vorläufigen Sachwalter und Gläubigerausschuss
- Antrag auf Fristsetzung zur Planvorlage
- Operative Betriebsfortführung gemeinsam mit der Geschäftsleitung
- Erstellung vorgeschriebener Berichte an das Insolvenzgericht
- Ausarbeitung des Insolvenzplans und Planvorlage
Insolvenzstrafverfahren
- Beratung und Risikoabwägung
- Mandatsübernahme