Mit der Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG im März 2012 haben sich für Unternehmen in der Krise völlig neue Möglichkeiten der Überwindung von Krisen durch eine Sanierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts ergeben. Als geprüfter ESUG Berater kann ich Sie qualifiziert beraten und im Verfahren begleiten.
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist ein Änderungsgesetz, das heißt es novelliert verschiedene andere Gesetze. Ziel der Reform war einerseits die Stärkung der Gläubigerrechte und andererseits die Idee, dem Schuldner durch die Eigenverwaltung selbst die Möglichkeit zu geben unter Insolvenzschutz die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Neu ist insbesondere die Möglichkeit, bereits das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach § 270a InsO oder als Schutzschirmverfahren nach § 270a InsO durchzuführen.
Und auch das Sanierungsinstrument Insolvenzplan wurde zeitlich gestrafft und mit neuen Möglichkeiten ausgestattet, beispielsweise die Umwandlung von Forderungen in Anteile des zu sanierenden Unternehmens (Debt-Equity-Swap).
Für die professionelle Begleitung und Vorbereitung fehlt es aber immer noch an der notwendigen Fachkompetenz, da viele Berater noch in den alten Verhaltensmustern verharren. Deshalb führt das DIAI (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.) jährlich zweiwöchige Fachlehrgänge „Sanieren unter Insolvenzschutz“ durch. Die Weiterbildung wird mit einer fünfstündigen Prüfung zum „Geprüften ESUG-Berater“ abgeschlossen.
Etwa 100 Teilnehmer aus den Berufsgruppen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Interimsmanager haben bisher ihre spezielle Qualifikation als geprüfter ESUG-Berater erfolgreich unter Beweis gestellt. Damit schließen sie nach den Worten des Leitenden Direktors des DIAI, Prof. Dr. Hans Haarmeyer, „eine Lücke im Beratermarkt und stehen interessierten Unternehmen als fachkundige Begleiter zur Verfügung“.
Mit der bestandenen Prüfung erfüllen die Absolventen alle Kriterien des Gütesiegels des DIAI und dürfen die anerkannte Bezeichnung „Geprüfter ESUG-Berater“ führen. Der Fachlehrgang umfasste die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Sanierung eines Unternehmens unter Insolvenzschutz nach dem ESUG. Nach dem erfolgreichen Abschluss können die ESUG-Berater Unternehmen in der Krise qualifiziert beraten und eine Prüfung der Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz, sei es als Schutzschirm oder im Eigenverwaltungsverfahren, vornehmen.
Das DIAI-Zertifikat dokumentiert zum einen die notwendig umfassende fachliche Qualifikation, zum anderen ist eine bereits erlangte langjährige Berufserfahrung in der Sanierung eine Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang. Die überwiegende Seniorität der erfolgreichen Absolventen weist dies eindrucksvoll nach. Das Siegel „Geprüfter ESUG-Berater“ gilt zunächst für ein Jahr und kann durch qualifizierte jährliche Aus- und Weiterbildung im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzmanagements verlängert werden.
Insolvenzberatung Schubert: „In einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung benötigen Sie zwingend einen qualifizierten Begleiter. Durch meine seit 2013 bestehende Zertifizierung als geprüfter ESUG-Berater können Sie sicher sein, dass ich Sie stets auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung vertrete und berate.“
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