Sanierungs- und Insolvenzberatung ist Vertrauenssache.
Firmeninsolvenz droht?
Sie befinden sich gerade in einer äußerst schwierigen oder existentiell bedrohlichen Situation? Dann sollten Sie schnell und richtig handeln. Legen Sie Ihre wirtschaftliche Existenz in die Hände eines erfahrenen Beraters.
In der Unternehmenskrise ändert sich Ihre Rechtslage, bei Insolvenzantragspflicht sogar grundlegend. Nutzen Sie meine qualifizierte und individuelle Analyse Ihrer Situation und fordern eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an.
Persönliche Haftung?
In unserer Beratungspraxis haben wir erschreckend feststellen müssen, wie gering die Kenntnisse über die Pflichten des Geschäftsführers in der Krise sind. Diese Unkenntnis kann im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben.
Als Geschäftsführer befinden Sie sich vor der Insolvenz in einer höchst angespannten Lage und erkennen in der Regel die vielfältigen Haftungsfallen nicht. Die Haftung ist dabei nicht auf das Kapital des Unternehmens beschränkt.
Der Zeitfaktor als Feind der Sanierung.
Insolvenzverschleppung?
Die weitaus meisten Insolvenzanträge werden zu spät gestellt, Insolvenzverschleppung ist inzwischen die am häufigsten verfolgte Wirtschaftsstraftat.
Dabei gibt es unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts viele Möglichkeiten der Überwindung von Krisen, zum Beispiel durch eine Sanierung in Eigenverwaltung mithilfe eines Insolvenzplans. Die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung sind umso größer, je früher der Antrag gestellt wird.
Sanierung in Eigenverwaltung
Meine Kanzlei hat sich seit 2013 auf die anwaltliche Beratung von Unternehmen und Unternehmern in insolvenznaher Situation spezialisiert.
Der Schwerpunkt meiner Beratung ist die mögliche Sanierung und Fortführung des Betriebes unter Anwendung des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Als geprüfter ESUG-Berater berate und begleite ich Sie bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung.












