Volkssolidarität Nauen durch Insolvenzplan saniert

Der 1994 gegrün­dete Volks­so­li­da­ri­tät Havel­land e.V. in Nauen hatte Ende 2018 ein Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung bean­tragt. Mit der jetzt erfolg­ten Plan­erfül­lung ist die Zukunft des Pfle­ge­dienst­leis­ters gesichert.

Die Volks­so­li­da­ri­tät Havel­land e.V. mit Sozi­al­sta­tio­nen in Fal­ken­see und Nauen betreibt ein Pflege- und Betreu­ungs­netz für ältere, hilfs­be­dürf­tige und kranke Men­schen. Aktu­ell erhal­ten 880 Mit­glie­der ambu­lante Pflege sowie Beratungs‑, Frei­zeit und Sport­an­ge­bote in zwei Begeg­nungs­stät­ten in Brie­se­lang und Nauen. Dar­über hin­aus orga­ni­siert der Ver­ein ehren­amt­li­che Besuchs­dienste und einen Hausnotruf.

Die Volks­so­li­da­ri­tät war durch ver­trag­lich ein­ge­gan­gene Ver­pflich­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem geplan­ten Betrieb einer Pfle­ge­ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen in eine exis­ten­zi­ell bedroh­li­che Situa­tion gera­ten. Im Rah­men des Insol­venz­ver­fah­rens in Eigen­ver­wal­tung konnte der Vor­stand belas­tende Ver­träge außer­or­dent­lich been­den. In einem län­ger anhal­ten­den Kon­so­li­die­rungs­pro­zess muss­ten dar­über hin­aus alle Ange­bote und Dienst­leis­tun­gen per­so­nell, sach­lich und finan­zi­ell auf den Prüf­stand gestellt wer­den. Im Ergeb­nis sind vor allem Maß­nah­men umge­setzt wor­den, dem zuneh­men­den Pflege-Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken und den Ein­satz kos­ten­in­ten­si­ver exter­ner Dienst­leis­ter deut­lich zu reduzieren.

Der Geschäfts­be­trieb konnte wäh­rend des gesam­ten Sanie­rungs­pro­zes­ses unge­ach­tet der Corona-Ein­schrän­kun­gen wei­ter­lau­fen. Als Sanie­rungs­be­ra­ter haben Rechts­an­walt Olaf Schu­bert und Dr. Chris­tian Matie­bel die Restruk­tu­rie­rung begleitet.

Die Gläu­bi­ger tra­gen die Sanie­rung mit, was sich in der umfas­sen­den Zustim­mung zu dem mit dem Unter­neh­men aus­ge­ar­bei­te­ten Insol­venz­plan doku­men­tiert hat.“

Dr. Chris­tian Matiebel

Auch die Mit­glie­der der Volks­so­li­da­ri­tät haben sich in ihrer Mit­glie­der­ver­samm­lung für eine Fort­füh­rung des Ver­eins aus­ge­spro­chen. Das Votum war not­wen­dig gewor­den, da § 42 BGB die Auf­lö­sung eines ein­ge­tra­ge­nen Ver­eins durch Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens vor­sieht. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung kann nach § 42 Absatz 1 Satz 2 BGB die Fort­set­zung des Ver­eins beschlie­ßen, wenn ein Insol­venz­plan bestä­tigt wird, der den Fort­be­stand des Ver­eins vorsieht. 

Kun­den und Mit­ar­bei­ter haben sich zur Volks­so­li­da­ri­tät bekannt und die Wei­ter­füh­rung ermög­licht. Ich freue mich, dass der ambu­lante Pfle­ge­dienst, der ehren­amt­li­che Besuchs­dienst und der Haus­not­ruf als feste Bestand­teile ihre Arbeit dau­er­haft fort­set­zen konnten.“

Andrea Merda-Piehl, Geschäftsführerin

Nach Zustim­mung der Gläu­bi­ger zum Insol­venz­plan hatte das Amts­ge­richt Pots­dam das Insol­venz­ver­fah­ren Ende 2020 auf­ge­ho­ben. Mit den plan­ge­mä­ßen Zah­lun­gen an die Gläu­bi­ger ist das Ver­fah­ren jetzt erfolg­reich abgeschlossen.


Pres­se­mit­tei­lung der Volks­so­li­da­ri­tät Havel­land e.V. Nauen.

Die Mär­ki­sche All­ge­meine Zei­tung zur Insol­venz­er­öff­nung und zum Abschluss des Insol­venz­ver­fah­rens.