Der 1994 gegründete Volkssolidarität Havelland e.V. in Nauen hatte Ende 2018 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Mit der jetzt erfolgten Planerfüllung ist die Zukunft des Pflegedienstleisters gesichert.
Die Volkssolidarität Havelland e.V. mit Sozialstationen in Falkensee und Nauen betreibt ein Pflege- und Betreuungsnetz für ältere, hilfsbedürftige und kranke Menschen. Aktuell erhalten 880 Mitglieder ambulante Pflege sowie Beratungs‑, Freizeit und Sportangebote in zwei Begegnungsstätten in Brieselang und Nauen. Darüber hinaus organisiert der Verein ehrenamtliche Besuchsdienste und einen Hausnotruf.
Die Volkssolidarität war durch vertraglich eingegangene Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem geplanten Betrieb einer Pflegeeinrichtung für betreutes Wohnen in eine existenziell bedrohliche Situation geraten. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung konnte der Vorstand belastende Verträge außerordentlich beenden. In einem länger anhaltenden Konsolidierungsprozess mussten darüber hinaus alle Angebote und Dienstleistungen personell, sachlich und finanziell auf den Prüfstand gestellt werden. Im Ergebnis sind vor allem Maßnahmen umgesetzt worden, dem zunehmenden Pflege-Fachkräftemangel entgegenzuwirken und den Einsatz kostenintensiver externer Dienstleister deutlich zu reduzieren.
Der Geschäftsbetrieb konnte während des gesamten Sanierungsprozesses ungeachtet der Corona-Einschränkungen weiterlaufen. Als Sanierungsberater haben Rechtsanwalt Olaf Schubert und Dr. Christian Matiebel die Restrukturierung begleitet.
„Die Gläubiger tragen die Sanierung mit, was sich in der umfassenden Zustimmung zu dem mit dem Unternehmen ausgearbeiteten Insolvenzplan dokumentiert hat.“
Dr. Christian Matiebel
Auch die Mitglieder der Volkssolidarität haben sich in ihrer Mitgliederversammlung für eine Fortführung des Vereins ausgesprochen. Das Votum war notwendig geworden, da § 42 BGB die Auflösung eines eingetragenen Vereins durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorsieht. Die Mitgliederversammlung kann nach § 42 Absatz 1 Satz 2 BGB die Fortsetzung des Vereins beschließen, wenn ein Insolvenzplan bestätigt wird, der den Fortbestand des Vereins vorsieht.
„Kunden und Mitarbeiter haben sich zur Volkssolidarität bekannt und die Weiterführung ermöglicht. Ich freue mich, dass der ambulante Pflegedienst, der ehrenamtliche Besuchsdienst und der Hausnotruf als feste Bestandteile ihre Arbeit dauerhaft fortsetzen konnten.“
Andrea Merda-Piehl, Geschäftsführerin
Nach Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan hatte das Amtsgericht Potsdam das Insolvenzverfahren Ende 2020 aufgehoben. Mit den plangemäßen Zahlungen an die Gläubiger ist das Verfahren jetzt erfolgreich abgeschlossen.
Pressemitteilung der Volkssolidarität Havelland e.V. Nauen.
Die Märkische Allgemeine Zeitung zur Insolvenzeröffnung und zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.