Die am 28. Januar 2021 beschlossene Aussetzung der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Das ist vielen Unternehmern und Geschäftsführern nicht klar. Bei verspätet gestellten Insolvenzanträgen bestehen erhebliche haftungs- und strafrechtliche Risiken.
Insolvenzantragspflicht
Bundesministerium der Justiz will Insolvenzantragspflicht aussetzen
Die Bundesregierung hat angekündigt, verschiedene Instrumente zur Stützung der Liquidität von Unternehmen bereitzustellen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.