Pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantrags­pflicht gilt nur für wenige Unternehmen

Fotos eines SARS-Covid-19 Virus unter dem Eletronenmikroskopg

Die am 28. Januar 2021 beschlos­sene Aus­set­zung der Pflicht, einen Insol­venz­an­trag zu stel­len, ist an enge Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Das ist vie­len Unter­neh­mern und Geschäfts­füh­rern nicht klar. Bei ver­spä­tet gestell­ten Insol­venz­an­trä­gen bestehen erheb­li­che haf­tungs- und straf­recht­li­che Risiken.

Wei­ter­le­sen …