Gute Nachrichten für Insolvenzschuldner: Restschuldbefreiung nach nur 3 Jahren möglich

Symbolbild: Foto eines gewundenen Weges zum Meer

Der Bun­des­tag hat am 17. Dezem­ber den Gesetz­ent­wurf zur Ver­kür­zung des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens beschlos­sen. Die Bun­des­re­gie­rung hatte schon am 14. Okto­ber den Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, der für nach dem 1. Okto­ber 2020 gestellte Insol­venz­an­träge die Ver­kür­zung des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens auf drei statt bis­her maxi­mal sechs Jahre vorsieht.

Wei­ter­le­sen …