Natürliche Person

Als natür­li­che Per­son wird im Juris­ten­deutsch ein Mensch bezeichnet.

Jeder Mensch ist insol­venz­fä­hig, auch wenn sie oder er nur ein­ge­schränkt geschäfts­fä­hig oder geschäfts­un­fä­hig ist. Auch Aus­län­der sind in Deutsch­land insol­venz­fä­hig, sofern der all­ge­meine Gerichts­stand oder der Mit­tel­punkt der wirt­schaft­li­chen Tätig­keit in Deutsch­land liegt (§ 3 InsO).

Für natür­li­che Per­so­nen, die nicht oder nur in gerin­gem Umfang selb­stän­dig tätig sind oder waren, gibt es spe­zi­elle Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren. Selb­stän­dige natür­li­che Per­so­nen kön­nen ein Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren beantragen.


Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wer­den im Insol­venz­recht als Gesell­schaf­ten ohne Rechts­per­sön­lich­keit behandelt.

Für juris­ti­sche Per­so­nen (Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, Genos­sen­schaf­ten, Ver­eine, Stif­tun­gen), die eigen­stän­dig rechts­fä­hig sind gel­ten im Insol­venz­recht andere Vor­schrif­ten, bei­spiels­weise die Insol­venz­an­trags­pflicht.

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