Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit

Eine Gesell­schaft ohne Rechts­per­sön­lich­keit ist eine Per­so­nen­ge­sell­schaft.

Gesell­schaf­ten ohne Rechts­per­sön­lich­keit sind:

  • die offene Han­dels­ge­sell­schaft – OHG (§ 105 Abs. 1 HGB),
  • die Kom­man­dit­ge­sell­schaft – KG (§ 161 Abs. 1 HGB),
  • die Part­ner­schafts­ge­sell­schaft (§ 1 PartGG),
  • die Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts – GbR (§ 705 BGB),
  • die Euro­päi­sche wirt­schaft­li­che Inter­es­sen­ver­ei­ni­gung und
  • die Par­ten­ree­de­rei im See­han­del (§ 489 Abs. 2 HGB).

Ein Insol­venz­ver­fah­ren wird bei die­sen Gesell­schaf­ten nur über das Son­der­ver­mö­gen der Gesell­schaft eröff­net, nicht über das Pri­vat­ver­mö­gen der Gesell­schaf­ter. Per­sön­lich haf­tende Gesell­schaf­ter wer­den vom Insol­venz­ver­wal­ter im Rah­men der Mas­se­ver­wer­tung in Haf­tung genommen.

Für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (juris­ti­sche Per­so­nen) gel­ten im Insol­venz­recht andere Vor­schrif­ten, bei­spiels­weise die Insol­venz­an­trags­pflicht. Die Antrags­pflicht betrifft auch Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, bei denen kein per­sön­lich haf­ten­der Gesell­schaf­ter eine natür­li­che Per­son ist, wie bei­spiels­weise die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Co. OHG.

2 Gedanken zu „Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit“

  1. Vie­len Dank für Ihre Hinweise! 

    Eine OHG gem. PartGG haf­tet also mit deren Part­ne­rIn­nen (=nat. Pers.)?
    Das ist ja fan­tas­tisch! Als was sich diese Part­ner­schaf­ten im Inter­net verkaufen
    (Irre­füh­rung) und was sie dann letzt­end­lich sind (irgend­wel­che selbst­haf­ten­den nat. Pers. eben „nur“ und keine „Gesell­schaf­ten“ wie
    GmbH mit Ein­la­gen und mit beschränk­ter Haf­tung), die­ser Unterschied
    wird ja in der BRD etwas zu wenig respektiert. 

    MfG,
    Die­ter Sonntag

    Antworten
    • Lie­ber Herr Sonntag,

      wenn ich Ihre Frage rich­tig ver­stehe, zielt diese all­ge­mein auf Personengesellschaften.
      Womit sol­len die Per­so­nen denn sonst haf­ten, außer mit ihrem Vermögen?
      Und das noch unbe­schränkt im Gegen­satz zu einer Kapitalgesellschaft.

      Viele Grüße
      Olaf Schubert

      Antworten

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