Insolvenzverfahren

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insol­venz­ver­fah­ren ist ein gericht­li­ches Gesamt­voll­stre­ckungs- und Schul­den­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren. Ziel des Insol­venz­ver­fah­rens ist, die Gläu­bi­ger eines zah­lungs­un­fä­hi­gen oder über­schul­de­ten Schuld­ners gemein­schaft­lich zu befrie­di­gen, indem das noch vor­han­dene Ver­mö­gen liqui­diert und der Erlös ver­teilt wird.

Alter­na­tiv kann durch einen Insol­venz­plan die Zah­lungs­fä­hig­keit wie­der her­ge­stellt wer­den, um das Unter­neh­men oder die selb­stän­dige Tätig­keit zu erhal­ten. Natür­li­che Per­so­nen kön­nen auf Antrag Rest­schuld­be­frei­ung erhal­ten (§ 1 InsO).

Wel­che Arten von Insol­venz­ver­fah­ren gibt es?

Ver­brau­cher­insol­venz

Wer nie selb­stän­dig war, wird einen Antrag auf Ver­brau­cher­insol­venz stel­len. Oft wird diese miss­ver­ständ­lich als Pri­vat­in­sol­venz bezeich­net. Ein pri­va­tes Insol­venz­ver­fah­ren kann sowohl als Regel- oder als Ver­brau­cher­insol­venz durch­ge­führt wer­den, wie aus dem Dia­gramm zu erken­nen ist.

Abbildung: Abgrenzung Insolvenzverfahren Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz

Regel­in­sol­venz

Die Regel­in­sol­venz ist das Ver­fah­ren für Unter­neh­men, juris­ti­sche Per­so­nen, Selb­stän­dige, Frei­be­ruf­ler, Ver­eine, Stif­tun­gen oder Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten. Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren wer­den auch als IN-Ver­fah­ren bezeichnet.

Insol­venz in Eigenverwaltung

Bei einer Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung behält die bis­he­rige Geschäfts­lei­tung im Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren die Ver­wal­tungs- und Ver­fü­gungs­be­fug­nis über das Unter­neh­men, was auf den Sanie­rungs­er­folg wesent­li­chen Ein­fluss hat.

Schutz­schirm­ver­fah­ren

Ziel eines Schutz­schirm­ver­fah­rens ist die Vor­be­rei­tung einer Sanie­rung bei dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit. Falls das Gericht zustimmt, muss inner­halb von drei Mona­ten ein Insol­venz­plan vor­ge­legt werden.

Insol­venz­plan­ver­fah­ren

Auch das Insol­venz­plan­ver­fah­ren erfolgt im Rah­men eines ordent­li­chen Insol­venz­ver­fah­rens. Ziel eines Insol­venz­pla­nes ist die Erhal­tung und Fort­füh­rung des Unter­neh­mens durch schnelle Ent­schul­dung, Über­tra­gung oder Liqui­da­tion mit einem Teilzahlungsvergleich.

Nach­lass­in­sol­venz­ver­fah­ren

Ver­stirbt ein Schuld­ner, wird ein Nach­lass­in­sol­venz­ver­fah­ren durch­ge­führt. Damit wird die Haf­tung der Erben auf den Nach­lass beschränkt.


Gesetz­li­che Regelungen

Der Ablauf eines Insol­venz­ver­fah­rens ist in der Insol­venz­ord­nung (InsO) fest­ge­legt. Die insol­venz­recht­li­che Ver­gü­tungs­ver­ord­nung (InsVV) regelt die Ver­gü­tun­gen des Insol­venz­ver­wal­ters, Sach­wal­ters, Treu­hän­ders und Gläubigerausschusses.

Wei­tere Rege­lun­gen fin­den sich im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB), im Han­dels­ge­setz­buch (HGB), im Gesetz betref­fend die Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung (GmbHG), im Akti­en­ge­setz (AktG), in der Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO), in der Abga­ben­ord­nung (AO), im Straf­ge­setz­buch (StGB), im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG), im Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG), im Gesetz zur Ver­bes­se­rung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (BetrAVG) und im Gesetz über die Zwangs­ver­stei­ge­rung und Zwangs­ver­wal­tung (ZVG) .


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