Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Gesamtvollstreckungs- und Schuldenbereinigungsverfahren. Ziel des Insolvenzverfahrens ist, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das noch vorhandene Vermögen liquidiert und der Erlös verteilt wird.
Alternativ kann durch einen Insolvenzplan die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt werden, um das Unternehmen oder die selbständige Tätigkeit zu erhalten. Natürliche Personen können auf Antrag Restschuldbefreiung erhalten (§ 1 InsO).
Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?
Verbraucherinsolvenz
Wer nie selbständig war, wird einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen. Oft wird diese missverständlich als Privatinsolvenz bezeichnet. Ein privates Insolvenzverfahren kann sowohl als Regel- oder als Verbraucherinsolvenz durchgeführt werden, wie aus dem Diagramm zu erkennen ist.
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist das Verfahren für Unternehmen, juristische Personen, Selbständige, Freiberufler, Vereine, Stiftungen oder Personengesellschaften. Regelinsolvenzverfahren werden auch als IN-Verfahren bezeichnet.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung behält die bisherige Geschäftsleitung im Regelinsolvenzverfahren die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmen, was auf den Sanierungserfolg wesentlichen Einfluss hat.
Schutzschirmverfahren
Ziel eines Schutzschirmverfahrens ist die Vorbereitung einer Sanierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Falls das Gericht zustimmt, muss innerhalb von drei Monaten ein Insolvenzplan vorgelegt werden.
Insolvenzplanverfahren
Auch das Insolvenzplanverfahren erfolgt im Rahmen eines ordentlichen Insolvenzverfahrens. Ziel eines Insolvenzplanes ist die Erhaltung und Fortführung des Unternehmens durch schnelle Entschuldung, Übertragung oder Liquidation mit einem Teilzahlungsvergleich.
Nachlassinsolvenzverfahren
Verstirbt ein Schuldner, wird ein Nachlassinsolvenzverfahren durchgeführt. Damit wird die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt.
Gesetzliche Regelungen
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) regelt die Vergütungen des Insolvenzverwalters, Sachwalters, Treuhänders und Gläubigerausschusses.
Weitere Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), im Aktiengesetz (AktG), in der Zivilprozessordnung (ZPO), in der Abgabenordnung (AO), im Strafgesetzbuch (StGB), im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Kündigungsschutzgesetz (KSchG), im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) .