Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Voraussetzung für eine Verbraucherinsolvenz ist:
- der Schuldner war nie selbständig tätig oder
- der Schuldner war selbständig tätig und hat keine offenen Verbindlichkeiten aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern und hat weniger als 20 Gläubiger.
Verbraucherinsolvenzverfahren werden auch Kleinverfahren oder IK-Verfahren genannt. Die Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz sind in den §§ 304 bis 314 InsO geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Verbraucherinsolvenz und einer Regelinsolvenz?
Verbraucherinsolvenzverfahren werden fälschlicherweise oft auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Wie in der folgenden Abbildung zu erkennen ist, können private Insolvenzverfahren bei Selbständigen oder Freiberuflern auch als Regelinsolvenz durchgeführt werden.

Wer gewerblich oder freiberuflich tätig ist, beantragt ein Regelinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht. Das Gleiche gilt, wenn Sie früher selbstständig oder freiberuflich tätig waren und in der Folge noch Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen bestehen oder auch wenn noch 20 Gläubiger oder mehr Forderungen gegen Sie haben.
Verbraucherinsolvenzen sind beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Insolvenzberatung Schubert:
„Zurzeit biete ich keine Beratung und Begleitung in Verbraucherinsolvenzverfahren an. Sie sollten sich auf jeden Fall kompetent beraten lassen.
Ein falsch gestellter Antrag birgt immer das Risiko der Versagung der Restschuldbefreiung.“
Hier finden sie die amtlichen Formulare für ein Verbraucherinsolvenzverfahren.