Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Voraussetzung für eine Verbraucherinsolvenz ist:
- der Schuldner war nie selbständig tätig oder
- der Schuldner war selbständig tätig und hat keine offenen Verbindlichkeiten aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern und hat weniger als 20 Gläubiger.