Insolvenzgericht

Das Insol­venz­ge­richt ist nach § 2 InsO das für Insol­venz­ver­fah­ren zustän­dige Amts­ge­richt. Bei juris­ti­schen Per­so­nen rich­tet sich dies nach dem Geschäftssitz.

Bei Selbst­stän­di­gen ist nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO die ört­li­che Zustän­dig­keit durch den Mit­tel­punkt der wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Insol­venz­schuld­ners festgelegt.

Wie finde ich das zustän­dige Insolvenzgericht?

Das zustän­dige Insol­venz­ge­richt fin­den Sie im Jus­tiz­por­tal.

Wäh­len Sie ein­fach unter „Anschrif­ten der Gerichte und Jus­tiz­be­hör­den“ anstatt „alle Gerichte/Behörden“ ein­fach „Insol­venz­ge­richte“ aus.

Screenshot: Justizportal mit Auswahl Insolvenzgerichte

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