Das Insolvenzgericht ist nach § 2 InsO das für Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht. Bei juristischen Personen richtet sich dies nach dem Geschäftssitz.
Bei Selbstständigen ist nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO die örtliche Zuständigkeit durch den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners festgelegt.
Wie finde ich das zuständige Insolvenzgericht?
Das zuständige Insolvenzgericht finden Sie im Justizportal.
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