Strafprozess gegen Insolvenzverwalter Kuhmann eröffnet

Der Fall sorgte für bun­des­wei­tes Auf­se­hen. Als im Jahr 2007 das Tief­bau­un­ter­neh­men Boh­len und Doyen in Wies­moor mit über 2.000 Mit­ar­bei­tern Insol­venz anmel­den musste, über­nahm der Bre­mer Insol­venz­ver­wal­ter Kuh­mann die Abwick­lung. Und rech­nete 14.455.599 € Hono­rar ab, als er das insol­vente Unter­neh­men 10 Wochen spä­ter verkaufte.

Har­sche Kri­tik in der Presse

Das ZDF Maga­zin Fron­tal 21 und andere Medien berich­te­ten. Und spar­ten auch nicht mit Kri­tik an den Insol­venz­ge­rich­ten im All­ge­mei­nen, da diese die Insol­venz­ver­wal­ter nicht aus­rei­chend kon­trol­lie­ren wür­den. Der renom­mierte Insol­venz­recht­ler Hans Haar­meyer fasst die Kri­tik zusammen.

Prof. Haar­meyer: „Wir haben die sel­tene Situa­tion, dass jemand als Treu­hän­der eines frem­den Ver­mö­gens tätig wird ohne eine wirk­lich struk­tu­rierte Auf­sicht. Da bedarf es schon einer gewis­sen Cha­rak­ter­fes­tig­keit um den Ver­su­chun­gen, die darin begrün­det sind, dass man frei über frem­des Ver­mö­gen ver­fü­gen kann, nicht zu erliegen.“

Auch das ARD-Poli­tik­ma­ga­zin Pan­orama sen­dete am 6. Mai 2010 einen Bei­trag mit dem Titel Gefrä­ßige Insol­venz­ver­wal­ter und gefü­gige Gerichte und kri­ti­sierte darin die unzu­rei­chende Erfah­rung und Exper­tise vie­ler Insolvenzgerichte.

Nach dem Regel­satz für die Ver­gü­tung hätte Kuh­mann etwa eine Mil­lion Euro abrech­nen dür­fen. Die insol­venz­recht­li­che Ver­gü­tungs­ver­ord­nung erlaubt es den Insol­venz­ver­wal­tern aller­dings, auf Regel­ver­gü­tung Zuschläge zu erhe­ben. Auch die Mit­glie­der des Gläu­bi­ger­aus­schus­ses erhiel­ten jeweils über 400.000 €.

2013: Rück­zah­lung von 9,5 Millionen

Einige Gläu­bi­ger hat­ten gegen die unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tung im Jahr 2010 Klage ein­ge­reicht. Nach­dem das Land­ge­richt Aurich die Beschwerde zunächst abge­wie­sen hatte, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof im Sinne der Kläger.

Im Jahr 2013 setzte das Land­ge­richt Aurich die zuläs­sige Ver­gü­tung auf 3 Mio. € fest. Da Uwe Kuh­mann noch als Insol­venz­ver­wal­ter bestellt war, musste der als Son­der­ver­wal­ter ein­ge­setzte Rechts­an­walt Prof. Rolf-Die­ter Mön­ning die For­de­rung gegen Kuh­mann durch­set­zen. Man einigte sich auf eine Rück­zah­lung von 9,5 Mio. €.

2017: Straf­ver­fah­ren eröffnet

Das letzte Kapi­tel die­ser Geschichte wird nun vor dem Straf­ge­richt aus­ge­foch­ten. Es geht „nur“ noch um 150.000 €, die Uwe Kuh­mann zu Unrecht erhal­ten hätte. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm vor, mit fal­schen Abrech­nun­gen das Insol­venz­ge­richt getäuscht zu haben.

Foto: Eingang Landgericht Aurich
Land­ge­richt Aurich © Emder Zeitung

Das Land­ge­richt Aurich hatte zuvor im Jahr 2016 die Eröff­nung einer Haupt­ver­hand­lung abge­lehnt. Die Staats­an­walt­schaft Osna­brück wollte das nicht hin­neh­men und bekam vom Ober­lan­des­ge­richt Osna­brück recht. Am 2. Februar 2017 ist die Haupt­ver­hand­lung gegen Kuh­mann vor dem Land­ge­richt Aurich wegen Betrugs eröff­net worden. 

Update vom 2. Mai 2017: Frei­spruch vom Betrugsvorwurf

Wie die Nord­west-Zei­tung berich­tet, hat das Land­ge­richt Aurich am 25. April 2017 Uwe Kuh­mann vom Vor­wurf des Betrugs frei­ge­spro­chen. Die bean­stan­de­ten Kos­ten hat der Bre­mer Insol­venz­ver­wal­ter recht­mä­ßig aus der Insol­venz­masse bezahlt. Der Auf­wand war ent­stan­den, weil die exter­nen Bera­ter Auf­ga­ben der Geschäfts­lei­tung und nicht der Insol­venz­ver­wal­tung über­nom­men hatten.

Fragen? Anregungen? Kritik? Schreiben Sie einen Kommentar.

Bitte stellen Sie hier nur Fragen, die sich auf den Text dieser Seite beziehen. Spezifische Anliegen klären Sie bitte im Rahmen meiner anwaltlichen Beratung. Nutzen Sie meine kostenfreie Erstberatung.