Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen. Als im Jahr 2007 das Tiefbauunternehmen Bohlen und Doyen in Wiesmoor mit über 2.000 Mitarbeitern Insolvenz anmelden musste, übernahm der Bremer Insolvenzverwalter Kuhmann die Abwicklung. Und rechnete 14.455.599 € Honorar ab, als er das insolvente Unternehmen 10 Wochen später verkaufte.
Harsche Kritik in der Presse
Das ZDF Magazin Frontal 21 und andere Medien berichteten. Und sparten auch nicht mit Kritik an den Insolvenzgerichten im Allgemeinen, da diese die Insolvenzverwalter nicht ausreichend kontrollieren würden. Der renommierte Insolvenzrechtler Hans Haarmeyer fasst die Kritik zusammen.
Prof. Haarmeyer: „Wir haben die seltene Situation, dass jemand als Treuhänder eines fremden Vermögens tätig wird ohne eine wirklich strukturierte Aufsicht. Da bedarf es schon einer gewissen Charakterfestigkeit um den Versuchungen, die darin begründet sind, dass man frei über fremdes Vermögen verfügen kann, nicht zu erliegen.“
Auch das ARD-Politikmagazin Panorama sendete am 6. Mai 2010 einen Beitrag mit dem Titel Gefräßige Insolvenzverwalter und gefügige Gerichte und kritisierte darin die unzureichende Erfahrung und Expertise vieler Insolvenzgerichte.
Nach dem Regelsatz für die Vergütung hätte Kuhmann etwa eine Million Euro abrechnen dürfen. Die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung erlaubt es den Insolvenzverwaltern allerdings, auf Regelvergütung Zuschläge zu erheben. Auch die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhielten jeweils über 400.000 €.
2013: Rückzahlung von 9,5 Millionen
Einige Gläubiger hatten gegen die unverhältnismäßig hohe Vergütung im Jahr 2010 Klage eingereicht. Nachdem das Landgericht Aurich die Beschwerde zunächst abgewiesen hatte, entschied der Bundesgerichtshof im Sinne der Kläger.
Im Jahr 2013 setzte das Landgericht Aurich die zulässige Vergütung auf 3 Mio. € fest. Da Uwe Kuhmann noch als Insolvenzverwalter bestellt war, musste der als Sonderverwalter eingesetzte Rechtsanwalt Prof. Rolf-Dieter Mönning die Forderung gegen Kuhmann durchsetzen. Man einigte sich auf eine Rückzahlung von 9,5 Mio. €.
2017: Strafverfahren eröffnet
Das letzte Kapitel dieser Geschichte wird nun vor dem Strafgericht ausgefochten. Es geht „nur“ noch um 150.000 €, die Uwe Kuhmann zu Unrecht erhalten hätte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit falschen Abrechnungen das Insolvenzgericht getäuscht zu haben.
Das Landgericht Aurich hatte zuvor im Jahr 2016 die Eröffnung einer Hauptverhandlung abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wollte das nicht hinnehmen und bekam vom Oberlandesgericht Osnabrück recht. Am 2. Februar 2017 ist die Hauptverhandlung gegen Kuhmann vor dem Landgericht Aurich wegen Betrugs eröffnet worden.
Update vom 2. Mai 2017: Freispruch vom Betrugsvorwurf
Wie die Nordwest-Zeitung berichtet, hat das Landgericht Aurich am 25. April 2017 Uwe Kuhmann vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die beanstandeten Kosten hat der Bremer Insolvenzverwalter rechtmäßig aus der Insolvenzmasse bezahlt. Der Aufwand war entstanden, weil die externen Berater Aufgaben der Geschäftsleitung und nicht der Insolvenzverwaltung übernommen hatten.