Strafprozess gegen Insolvenzverwalter Kuhmann eröffnet

Der Fall sorgte für bun­des­wei­tes Auf­se­hen. Als im Jahr 2007 das Tief­bau­un­ter­neh­men Boh­len und Doyen in Wies­moor mit über 2.000 Mit­ar­bei­tern Insol­venz anmel­den musste, über­nahm der Bre­mer Insol­venz­ver­wal­ter Kuh­mann die Abwick­lung. Und rech­nete 14.455.599 € Hono­rar ab, als er das insol­vente Unter­neh­men 10 Wochen spä­ter verkaufte.

Har­sche Kri­tik in der Presse

Das ZDF Maga­zin Fron­tal 21 und andere Medien berich­te­ten. Und spar­ten auch nicht mit Kri­tik an den Insol­venz­ge­rich­ten im All­ge­mei­nen, da diese die Insol­venz­ver­wal­ter nicht aus­rei­chend kon­trol­lie­ren wür­den. Der renom­mierte Insol­venz­recht­ler Hans Haar­meyer fasst die Kri­tik zusammen.

Prof. Haar­meyer: „Wir haben die sel­tene Situa­tion, dass jemand als Treu­hän­der eines frem­den Ver­mö­gens tätig wird ohne eine wirk­lich struk­tu­rierte Auf­sicht. Da bedarf es schon einer gewis­sen Cha­rak­ter­fes­tig­keit um den Ver­su­chun­gen, die darin begrün­det sind, dass man frei über frem­des Ver­mö­gen ver­fü­gen kann, nicht zu erliegen.“

Auch das ARD-Poli­tik­ma­ga­zin Pan­orama sen­dete am 6. Mai 2010 einen Bei­trag mit dem Titel Gefrä­ßige Insol­venz­ver­wal­ter und gefü­gige Gerichte und kri­ti­sierte darin die unzu­rei­chende Erfah­rung und Exper­tise vie­ler Insolvenzgerichte.

Nach dem Regel­satz für die Ver­gü­tung hätte Kuh­mann etwa eine Mil­lion Euro abrech­nen dür­fen. Die insol­venz­recht­li­che Ver­gü­tungs­ver­ord­nung erlaubt es den Insol­venz­ver­wal­tern aller­dings, auf Regel­ver­gü­tung Zuschläge zu erhe­ben. Auch die Mit­glie­der des Gläu­bi­ger­aus­schus­ses erhiel­ten jeweils über 400.000 €.

2013: Rück­zah­lung von 9,5 Millionen

Einige Gläu­bi­ger hat­ten gegen die unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tung im Jahr 2010 Klage ein­ge­reicht. Nach­dem das Land­ge­richt Aurich die Beschwerde zunächst abge­wie­sen hatte, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof im Sinne der Kläger.

Im Jahr 2013 setzte das Land­ge­richt Aurich die zuläs­sige Ver­gü­tung auf 3 Mio. € fest. Da Uwe Kuh­mann noch als Insol­venz­ver­wal­ter bestellt war, musste der als Son­der­ver­wal­ter ein­ge­setzte Rechts­an­walt Prof. Rolf-Die­ter Mön­ning die For­de­rung gegen Kuh­mann durch­set­zen. Man einigte sich auf eine Rück­zah­lung von 9,5 Mio. €.

2017: Straf­ver­fah­ren eröffnet

Das letzte Kapi­tel die­ser Geschichte wird nun vor dem Straf­ge­richt aus­ge­foch­ten. Es geht „nur“ noch um 150.000 €, die Uwe Kuh­mann zu Unrecht erhal­ten hätte. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm vor, mit fal­schen Abrech­nun­gen das Insol­venz­ge­richt getäuscht zu haben.

Foto: Eingang Landgericht Aurich
Land­ge­richt Aurich © Emder Zeitung

Das Land­ge­richt Aurich hatte zuvor im Jahr 2016 die Eröff­nung einer Haupt­ver­hand­lung abge­lehnt. Die Staats­an­walt­schaft Osna­brück wollte das nicht hin­neh­men und bekam vom Ober­lan­des­ge­richt Osna­brück recht. Am 2. Februar 2017 ist die Haupt­ver­hand­lung gegen Kuh­mann vor dem Land­ge­richt Aurich wegen Betrugs eröff­net worden. 

Update vom 2. Mai 2017: Frei­spruch vom Betrugsvorwurf

Wie die Nord­west-Zei­tung berich­tet, hat das Land­ge­richt Aurich am 25. April 2017 Uwe Kuh­mann vom Vor­wurf des Betrugs frei­ge­spro­chen. Die bean­stan­de­ten Kos­ten hat der Bre­mer Insol­venz­ver­wal­ter recht­mä­ßig aus der Insol­venz­masse bezahlt. Der Auf­wand war ent­stan­den, weil die exter­nen Bera­ter Auf­ga­ben der Geschäfts­lei­tung und nicht der Insol­venz­ver­wal­tung über­nom­men hatten.

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