INDat Report 2016 zieht Bilanz nach 4 Jahren ESUG

INDat, das Fach­ma­ga­zin zu den The­men Restruk­tu­rie­rung, Sanie­rung und Insol­venz hat zusam­men mit der Bos­ton Con­sul­ting Group eine Stu­die zu Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung nach ESUG ver­öf­fent­licht. Berück­sich­tigt wur­den Daten aus 1.008 Ver­fah­ren, die seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes im März 2012 durch­ge­führt wurden.

Cover des INDat-Reports zum ESUG
Cover des INDat-Reports © Ver­lag INDat GmbH

Jähr­lich wer­den ca. 2,7 % aller Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung durch­ge­führt. Die typi­sche Unter­neh­mens­größe ist dabei im Lauf der Jahre gesun­ken, sie betrug zuletzt 6,1 Mio. € Umsatz bei 45 Mitarbeitern.

Hin­ter den 1.008 bean­tra­gen­den Gesell­schaf­ten ste­hen 773 Unter­neh­men, die teil­weise für meh­rere Gesell­schaf­ten das Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet haben. Davon haben 599 nach § 270a InsO (Eigen­ver­wal­tung) das Insol­venz­ver­fah­ren bean­tragt, 153 Unter­neh­men nach § 270b InsO (Schutz­schirm­ver­fah­ren).

Unab­hän­gig davon dau­er­ten die Insol­venz­an­trags­ver­fah­ren im Durch­schnitt zwi­schen 45 und 90 Tage. Schutz­schirm­ver­fah­ren konn­ten mit durch­schnitt­lich 180 Tagen bis Ver­fah­rensende etwas schnel­ler auf­ge­ho­ben wer­den als die Ver­fah­ren nach § 270a mit 210 Tagen.

Inter­es­sant erschien mir noch, dass bei den abge­schlos­se­nen Ver­fah­ren für die Gläu­bi­ger eine 11 %ige Cash-Quote rea­li­siert wer­den konnte, in 2015 muss­ten bei 30 % der Fälle die Gläu­bi­ger gar kei­nen For­de­rungs­ver­zicht leis­ten. Das ist deut­lich mehr als in ande­ren Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren und zeigt die Über­le­gen­heit der Ver­fah­ren nach ESUG. Noch gerin­gere Sanie­rungs­bei­träge sind nur für außer­ge­richt­li­che Sanie­run­gen zu verzeichnen.

Die gesamte Stu­die kann bei INDat kos­ten­frei her­un­ter­ge­la­den werden.

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