INDat, das Fachmagazin zu den Themen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz hat zusammen mit der Boston Consulting Group eine Studie zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach ESUG veröffentlicht. Berücksichtigt wurden Daten aus 1.008 Verfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2012 durchgeführt wurden.
Jährlich werden ca. 2,7 % aller Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt. Die typische Unternehmensgröße ist dabei im Lauf der Jahre gesunken, sie betrug zuletzt 6,1 Mio. € Umsatz bei 45 Mitarbeitern.
Hinter den 1.008 beantragenden Gesellschaften stehen 773 Unternehmen, die teilweise für mehrere Gesellschaften das Verfahren eingeleitet haben. Davon haben 599 nach § 270a InsO (Eigenverwaltung) das Insolvenzverfahren beantragt, 153 Unternehmen nach § 270b InsO (Schutzschirmverfahren).
Unabhängig davon dauerten die Insolvenzantragsverfahren im Durchschnitt zwischen 45 und 90 Tage. Schutzschirmverfahren konnten mit durchschnittlich 180 Tagen bis Verfahrensende etwas schneller aufgehoben werden als die Verfahren nach § 270a mit 210 Tagen.
Interessant erschien mir noch, dass bei den abgeschlossenen Verfahren für die Gläubiger eine 11 %ige Cash-Quote realisiert werden konnte, in 2015 mussten bei 30 % der Fälle die Gläubiger gar keinen Forderungsverzicht leisten. Das ist deutlich mehr als in anderen Regelinsolvenzverfahren und zeigt die Überlegenheit der Verfahren nach ESUG. Noch geringere Sanierungsbeiträge sind nur für außergerichtliche Sanierungen zu verzeichnen.
Die gesamte Studie kann bei INDat kostenfrei heruntergeladen werden.