Anton Schlecker, der langjährige Marktführer der Drogerieketten musste Anfang 2012 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Die Firmengruppe führte er als eingetragener Kaufmann (e.K.). In dieser Rechtsform kommt eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung nicht in Frage, wie sogar die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag klar stellte (FAZ vom 18.07.2012: Razzia bei Schlecker).
Dafür haftet Anton Schlecker mit seinem Privatvermögen (Handelsblatt vom 02.06.2012: Das Vermögen der Schlecker-Familie schmilzt dahin), und steht nun im Visier der Staatsanwaltschaft wegen Untreue und Bankrott (Süddeutsche vom 13.04.2016: Warum Anton Schlecker angeklagt wird).
Ihm wird vorgeworfen, in der Unternehmenskrise Vermögenswerte beiseite geschafft zu haben, die zur Insolvenzmasse gehörten (Spiegel Online 13.04.2016: Wie der Drogeriekönig Vermögenswerte verschob).
In 13 Punkten wird wegen „Besonders schwerem Fall von Bankrott“ Anklage erhoben (Spiegel Online 13.04.2016: Anton Schlecker droht lange Haft).