Bankrott: Anklage gegen Anton Schlecker

Anton Schle­cker, der lang­jäh­rige Markt­füh­rer der Dro­ge­rie­ket­ten musste Anfang 2012 einen Antrag auf Insol­venz stel­len. Die Fir­men­gruppe führte er als ein­ge­tra­ge­ner Kauf­mann (e.K.). In die­ser Rechts­form kommt eine Anklage wegen Insol­venz­ver­schlep­pung nicht in Frage, wie sogar die Bun­des­re­gie­rung auf eine kleine Anfrage im Bun­des­tag klar stellte (FAZ vom 18.07.2012: Raz­zia bei Schlecker).

Journalisten vor dem Anwesen des Schlecker-Gründers in Ehingen, während Ermittler das Haus durchsuchen.
Jour­na­lis­ten vor dem Anwe­sen des Schle­cker-Grün­ders © dpa über faz.net

Dafür haf­tet Anton Schle­cker mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen (Han­dels­blatt vom 02.06.2012: Das Ver­mö­gen der Schle­cker-Fami­lie schmilzt dahin), und steht nun im Visier der Staats­an­walt­schaft wegen Untreue und Bank­rott (Süd­deut­sche vom 13.04.2016: Warum Anton Schle­cker ange­klagt wird).

Ihm wird vor­ge­wor­fen, in der Unter­neh­mens­krise Ver­mö­gens­werte bei­seite geschafft zu haben, die zur Insol­venz­masse gehör­ten (Spie­gel Online 13.04.2016: Wie der Dro­ge­rie­kö­nig Ver­mö­gens­werte ver­schob).

In 13 Punk­ten wird wegen „Beson­ders schwe­rem Fall von Bank­rott“ Anklage erho­ben (Spie­gel Online 13.04.2016: Anton Schle­cker droht lange Haft).

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