Insolvenzstrafrecht

Foto: Fotomontage mit Verkehrszeichen als Symbolbild für Insolvenzstraftaten

Als Geschäfts­füh­rer oder Unter­neh­mer ver­su­chen Sie in bes­ter Absicht, das ange­schla­gene Unter­neh­men zu ret­ten und Arbeits­plätze zu erhal­ten, obwohl schon eine Insol­venz­an­trags­pflicht besteht. Bis dahin ein ehr­li­cher und inte­grer Kauf­mann kri­mi­na­li­sie­ren Sie sich unter Umstän­den durch Unkennt­nis der nun ein­ge­tre­te­nen Rechts­lage. Bei vie­len Tat­be­stän­den tre­ten straf­recht­li­che und mate­ri­elle Gefah­ren im recht­li­chen Zusam­men­hang auf, für dann ent­stan­dene finan­zi­elle Schä­den sind Sie auch per­sön­lich haft­bar.

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Bankrott: Anklage gegen Anton Schlecker

Anton Schle­cker, der lang­jäh­rige Markt­füh­rer der Dro­ge­rie­ket­ten musste Anfang 2012 einen Antrag auf Insol­venz stel­len. Die Fir­men­gruppe führte er als ein­ge­tra­ge­ner Kauf­mann (e.K.). In die­ser Rechts­form kommt eine Anklage wegen Insol­venz­ver­schlep­pung nicht in Frage, wie sogar die Bun­des­re­gie­rung auf eine kleine Anfrage im Bun­des­tag klar stellte (FAZ vom 18.07.2012: Raz­zia bei Schlecker).

Journalisten vor dem Anwesen des Schlecker-Gründers in Ehingen, während Ermittler das Haus durchsuchen.
Jour­na­lis­ten vor dem Anwe­sen des Schle­cker-Grün­ders © dpa über faz.net

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