Als Geschäftsführer oder Unternehmer versuchen Sie in bester Absicht, das angeschlagene Unternehmen zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten, obwohl schon eine Insolvenzantragspflicht besteht. Bis dahin ein ehrlicher und integrer Kaufmann kriminalisieren Sie sich unter Umständen durch Unkenntnis der nun eingetretenen Rechtslage. Bei vielen Tatbeständen treten strafrechtliche und materielle Gefahren im rechtlichen Zusammenhang auf, für dann entstandene finanzielle Schäden sind Sie auch persönlich haftbar.
Bankrott
Bankrott: Anklage gegen Anton Schlecker
Anton Schlecker, der langjährige Marktführer der Drogerieketten musste Anfang 2012 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Die Firmengruppe führte er als eingetragener Kaufmann (e.K.). In dieser Rechtsform kommt eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung nicht in Frage, wie sogar die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag klar stellte (FAZ vom 18.07.2012: Razzia bei Schlecker).