Insolvenzstrafrecht

Foto: Fotomontage mit Verkehrszeichen als Symbolbild für Insolvenzstraftaten

Als Geschäfts­füh­rer oder Unter­neh­mer ver­su­chen Sie in bes­ter Absicht, das ange­schla­gene Unter­neh­men zu ret­ten und Arbeits­plätze zu erhal­ten, obwohl schon eine Insol­venz­an­trags­pflicht besteht. Bis dahin ein ehr­li­cher und inte­grer Kauf­mann kri­mi­na­li­sie­ren Sie sich unter Umstän­den durch Unkennt­nis der nun ein­ge­tre­te­nen Rechts­lage. Bei vie­len Tat­be­stän­den tre­ten straf­recht­li­che und mate­ri­elle Gefah­ren im recht­li­chen Zusam­men­hang auf, für dann ent­stan­dene finan­zi­elle Schä­den sind Sie auch per­sön­lich haft­bar.

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Insolvenzverschleppung

Abbildung: Insolvenzverschleppung im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Insol­venz­ver­schlep­pung tritt ein, wenn bei Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung einer Kapi­tal­ge­sell­schaft der Insol­venz­an­trag gar nicht, unrich­tig oder zu spät beim Insol­venz­ge­richt eingeht.

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