Definition
Die Überschuldung in der Insolvenz ist in § 19 Abs. 2 InsO beschrieben. „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“.