Eröffnetes Insolvenzverfahren

Abbildung: eröffnetes Insolvenzverfahren im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Mit dem Eröff­nungs­be­schluss des Insol­venz­ge­richts beginnt das eröff­nete Insol­venz­ver­fah­ren, in dem das Ver­mö­gen des Schuld­ners ver­wer­tet oder in einem Insol­venz­plan eine abwei­chende Rege­lung getrof­fen wird. Es endet durch Auf­he­bung oder Einstellung.

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