Definition
Die Überschuldung in der Insolvenz ist in § 19 Abs. 2 InsO beschrieben. „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“.
Das bedeutet, auch wenn Ihre Verbindlichkeiten höher als sind als das Vermögen, liegt kein Insolvenzgrund vor wenn die Zahlungsfähigkeit in den 12 Monaten sicher gestellt ist.
