Begleitende Beratung

Symbolbild: Foto Bergstrasse mit Sepentinen

Sie haben meine kos­ten­lose Erst­be­ra­tung in Anspruch genom­men und sich für eine Zusam­men­ar­beit ent­schie­den. Für die wei­te­ren Schritte unter­breite ich Ihnen anschlie­ßend ein fai­res Ange­bot für eine außer­ge­richt­li­che Sanie­rung oder Beglei­tung wäh­rend des Insol­venz- und Restschuldbefreiungsverfahrens.

Wir erar­bei­ten gemein­sam eine Ana­lyse der Ist-Situa­tion und stel­len mach­bare Ziele auf. Ich ent­wi­ckele eine spe­zi­ell auf Sie zuge­schnit­tene Sanie­rungs­stra­te­gie und begleite Sie Schritt für Schritt bei deren Umset­zung. Dabei bin ich täg­lich und unkom­pli­ziert für Sie erreich­bar.

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Geprüfter ESUG-Berater

Mit der Reform des Insol­venz­rechts durch das ESUG im März 2012 haben sich für Unter­neh­men in der Krise völ­lig neue Mög­lich­kei­ten der Über­win­dung von Kri­sen durch eine Sanie­rung unter dem Schutz­schirm des Insol­venz­rechts erge­ben. Als geprüf­ter ESUG Bera­ter kann ich Sie qua­li­fi­ziert bera­ten und im Ver­fah­ren begleiten.

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