Insolvenzstrafrecht

Foto: Fotomontage mit Verkehrszeichen als Symbolbild für Insolvenzstraftaten

Als Geschäfts­füh­rer oder Unter­neh­mer ver­su­chen Sie in bes­ter Absicht, das ange­schla­gene Unter­neh­men zu ret­ten und Arbeits­plätze zu erhal­ten, obwohl schon eine Insol­venz­an­trags­pflicht besteht. Bis dahin ein ehr­li­cher und inte­grer Kauf­mann kri­mi­na­li­sie­ren Sie sich unter Umstän­den durch Unkennt­nis der nun ein­ge­tre­te­nen Rechts­lage. Bei vie­len Tat­be­stän­den tre­ten straf­recht­li­che und mate­ri­elle Gefah­ren im recht­li­chen Zusam­men­hang auf, für dann ent­stan­dene finan­zi­elle Schä­den sind Sie auch per­sön­lich haft­bar.

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Kreditbetrug: Geldstrafe für Ex-Finanzchef von Porsche

Das Stutt­gar­ter Land­ge­richt hat Hol­ger Här­ter, den frü­he­ren Finanz­chef von Por­sche zu einer Geld­strafe von 630.000 € wegen Kre­dit­be­trugs ver­ur­teilt (Az: 11 KLs 159 Js 77250/11). Här­ter soll im Zusam­men­hang mit der ver­such­ten Über­nahme von VW der Bank PNP Pari­bas geschönte Unter­la­gen zur Finanz­si­tua­tion von Por­sche vor­ge­legt haben.

Holger Härter während des Prozesses in einem Gerichtssaal am Landgericht Stuttgart (Archivbild)
Hol­ger Här­ter wäh­rend des Pro­zes­ses in einem Gerichts­saal am Land­ge­richt Stutt­gart © dpa über faz.net

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