Als Geschäftsführer oder Unternehmer versuchen Sie in bester Absicht, das angeschlagene Unternehmen zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten, obwohl schon eine Insolvenzantragspflicht besteht. Bis dahin ein ehrlicher und integrer Kaufmann kriminalisieren Sie sich unter Umständen durch Unkenntnis der nun eingetretenen Rechtslage. Bei vielen Tatbeständen treten strafrechtliche und materielle Gefahren im rechtlichen Zusammenhang auf, für dann entstandene finanzielle Schäden sind Sie auch persönlich haftbar.