Tilgungsbestimmung

Was ist eine Tilgungsbestimmung?

Reicht eine Zah­lung nicht zur Beglei­chung meh­re­rer gleich­ar­ti­ger For­de­run­gen aus, kann der Schuld­ner nach § 366 Abs. 1 BGB mit einer Til­gungs­be­stim­mung selbst fest­le­gen, wel­che For­de­rung er durch seine Zah­lung til­gen will.

Wei­ter­le­sen …