Als Eigenantrag wird der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bezeichnet.
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens heißt Fremdantrag.
Sanierungs- und Insolvenzberatung
Als Eigenantrag wird der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bezeichnet.
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens heißt Fremdantrag.