Eigenantrag

Als Eigen­an­trag wird der Antrag eines Schuld­ners auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens bezeichnet.

Der Antrag eines Gläu­bi­gers auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens heißt Fremd­an­trag

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