Als Absonderung wird das Recht besicherter Gläubiger bezeichnet, aus der Verwertung von Gegenständen der Insolvenzmasse bevorzugt befriedigt zu werden.
Sanierungs- und Insolvenzberatung
Als Absonderung wird das Recht besicherter Gläubiger bezeichnet, aus der Verwertung von Gegenständen der Insolvenzmasse bevorzugt befriedigt zu werden.