Gläubiger können auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens Rechtsgeschäfte eines Schuldners anfechten, wenn diese dazu dienen, dass der Schuldner sein Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen hat.
Sanierungs- und Insolvenzberatung
Gläubiger können auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens Rechtsgeschäfte eines Schuldners anfechten, wenn diese dazu dienen, dass der Schuldner sein Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen hat.