Büro Hansestadt Stralsund
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Sanierungs- und Insolvenzberatung
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Rechtsanwalt Olaf Schubert Sanierungs- und Insolvenzberatung Berliner Straße 2 15566 Schöneiche bei Berlin Anfahrt bei Google Maps Sie finden mich im ersten Stock des Gewerbegebäudes. Der Zugang ist nicht barrierefrei. Parkplätze sind auf dem Hof vorhanden.
Kürzlich abgeschlossene Sanierungen Bewertungen auf Google Rezensionen auf Google ansehen. Mandantenstimmen Personen- oder Firmendaten wurden nur soweit verwendet, wie sie vom Mandanten zur Verwendung freigegeben wurden. Die hier wiedergegebenen Texte sind nicht geändert oder gekürzt. „Für uns war die Entscheidung, das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen, der richtige Schritt. Wir konnten in dem Verfahren ein Sanierungskonzept entwickeln, das … Weiterlesen …
Die Insolvenz ist in den allermeisten Fällen nur die Konsequenz aus einer sich bereits seit längerem abzeichnenden Unternehmenskrise. Oft werden typische Warnsignale und Krisensymptome so lange übersehen, bis in der akuten Liquiditätskrise die Existenzgefährdung des Unternehmens oder Unternehmers offen zutage tritt. Die Sanierung (aus dem Lateinischen sanare abgeleitet: “heilen”, “in Ordnung bringen”, “wiederherstellen”) verfolgt drei Ziele: … Weiterlesen …
Die Eigenverwaltung in der Regelinsolvenz ermöglicht es dem Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.
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Die PAMA paper machinery GmbH, die sich auf die Herstellung von Spezialmaschinen für die Papierherstellung konzentriert, musste trotz ausgezeichneter Auftragslage ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen.
Was ist eine Tilgungsbestimmung? Reicht eine Zahlung nicht zur Begleichung mehrerer gleichartiger Forderungen aus, kann der Schuldner nach §366Abs.1BGB mit einer Tilgungsbestimmung selbst festlegen, welche Forderung er durch seine Zahlung tilgen will.
Verantwortlich Rechtsanwalt Olaf Schubert Sanierungs- und Insolvenzberatung Berliner Straße 2 15566 Schöneiche bei Berlin
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach §18Abs.2InsO, gegeben, wenn „der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.“ In diesem Fall kann der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.