Seit 1. Januar 2021 ist ein neues Gesetz zur Sanierung von Unternehmen ohne Insolvenzverfahren mit dem sperrigen Namen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft.
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Das präventive Restrukturierungsverfahren ermöglicht eine Sanierung ohne gerichtliches Insolvenzverfahren.
Wir werden an dieser Stelle die Neuregelungen vorstellen und bitten bis dahin um etwas Geduld.
Insolvenzberatung Schubert: Voraussetzung für ein Restrukturierungsverfahren ist, dass keine Insolvenzantragspflicht vorliegt. Zudem wird der Aufwand für ein StaRUG-Verfahren von kleineren und mittleren Unternehmen oft nicht zu leisten sein. Diese können sich, auch bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, noch durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren.
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