Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Seit 1. Januar 2021 ist ein neues Gesetz zur Sanie­rung von Unter­neh­men ohne Insol­venz­ver­fah­ren mit dem sper­ri­gen Namen Gesetz über den Sta­bi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­rah­men für Unter­neh­men (Sta­RUG) in Kraft.

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Das prä­ven­tive Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren ermög­licht eine Sanie­rung ohne gericht­li­ches Insolvenzverfahren.

Wir wer­den an die­ser Stelle die Neu­re­ge­lun­gen vor­stel­len und bit­ten bis dahin um etwas Geduld.

Portrait Olaf SchubertInsol­venz­be­ra­tung Schu­bert: Vor­aus­set­zung für ein Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren ist, dass keine Insol­venz­an­trags­pflicht vor­liegt. Zudem wird der Auf­wand für ein Sta­RUG-Ver­fah­ren von klei­ne­ren und mitt­le­ren Unter­neh­men oft nicht zu leis­ten sein. Diese kön­nen sich, auch bei Über­schul­dung oder Zah­lungs­un­fä­hig­keit, noch durch eine Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung sanieren.

Kos­ten­lose anwalt­li­che Erst­be­ra­tung zu Insol­venz und Sanie­rung. 


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