Abweisung mangels Masse

Was bedeu­tet Abwei­sung man­gels Masse?

Ein Insol­venz­ver­fah­ren wird man­gels Masse abge­wie­sen, wenn das ver­füg­bare Ver­mö­gen des Schuld­ners vor­aus­sicht­lich nicht aus­reicht, um die Kos­ten des Insol­venz­ver­fah­rens zu begleichen.

Die Ver­fah­rens­kos­ten in einer Regel­in­sol­venz set­zen sich nach § 54 InsO zusam­men aus den Gerichts­kos­ten, den Gebüh­ren des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ters, des Insol­venz­ver­wal­ters und Kos­ten für den Gläubigerausschuss.

Sie müs­sen mini­mal mit etwa 3.000€ rechnen. 


Fol­gen für eine Kapitalgesellschaft

Lehnt das Gericht das Insol­venz­ver­fah­ren einer Kapi­tal­ge­sell­schaft oder ande­ren juris­ti­schen Per­son man­gels Masse ab, wird damit auto­ma­tisch auch die Löschung der Gesell­schaft aus dem Han­dels­re­gis­ter ver­an­lasst. Die Geschäfts­füh­rung ist dann ver­pflich­tet, die Gesell­schaft selbst und unent­gelt­lich abzu­wi­ckeln, sie wird zum gesetz­li­chen Liqui­da­tor. Das gilt auch für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ohne per­sön­lich haf­tende Gesellschafter. 


Stun­dung der Kosten

Natür­li­che Per­so­nen kön­nen einen Antrag auf Stun­dung der Ver­fah­rens­kos­ten stel­len. Dies ermög­licht auch ver­mö­gens­lo­sen Antrag­stel­lern die Rest­schuld­be­frei­ung. Die Ver­fah­rens­kos­ten­stun­dung ist in den §§ 4a bis 4d InsO geregelt. 


Infor­ma­tion der Staatsanwaltschaft

Weist das Gericht einen Insol­venz­ver­fah­ren man­gels Masse ab, wird gleich­zei­tig die Staats­an­walt­schaft infor­miert (Anord­nung über Mit­tei­lun­gen in Zivil­sa­chen – MiZi). Dort wird dann von Amts wegen geprüft, ob Insol­venz­straf­ta­ten vorliegen.


Fragen? Anregungen? Kritik? Schreiben Sie einen Kommentar.

Bitte stellen Sie hier nur Fragen, die sich auf den Text dieser Seite beziehen. Spezifische Anliegen klären Sie bitte im Rahmen meiner anwaltlichen Beratung. Nutzen Sie meine kostenfreie Erstberatung.