Abweisung mangels Masse

Was bedeu­tet Abwei­sung man­gels Masse?

Ein Insol­venz­ver­fah­ren wird man­gels Masse abge­wie­sen, wenn das ver­füg­bare Ver­mö­gen des Schuld­ners vor­aus­sicht­lich nicht aus­reicht, um die Kos­ten des Insol­venz­ver­fah­rens zu begleichen.

Wei­ter­le­sen …