vorläufiges Insolvenzverfahren
§ 270c Insolvenzordnung
Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren
§ 270d Insolvenzordnung
Vorbereitung einer Sanierung; Schutzschirm
§ 270b Insolvenzordnung
Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung einer Sanierung
§ 270a Insolvenzordnung
Antrag; Eigenverwaltungsplanung
§ 21 Insolvenzordnung
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Als Eröffnungsverfahren, Insolvenzantragsverfahren oder vorläufiges Insolvenzverfahren wird der Zeitraum zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Gerichtsbeschluss bezeichnet.
Abweisung mangels Masse
Was bedeutet Abweisung mangels Masse?
Ein Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.