vorläufiges Insolvenzverfahren
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Als Eröffnungsverfahren, Insolvenzantragsverfahren oder vorläufiges Insolvenzverfahren wird der Zeitraum zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Gerichtsbeschluss bezeichnet.
Abweisung mangels Masse
Was bedeutet Abweisung mangels Masse?
Ein Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.