Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. berät seit 1962 Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Themen Verbraucherrecht, Finanzen, Ernährung, Bauen und Energie. Der gemeinnützige Verein musste in der letzten Woche einen Insolvenzantrag stellen, nachdem klar wurde, dass die Finanzlage nicht ausreicht, um alle renten- und sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche aus der Altersvorsorge der Belegschaft zu sichern.
Das vorläufige Insolvenzfahren wird nach § 270a InsO in Eigenverwaltung durchgeführt mit dem Ziel der finanzwirtschaftlichen Sanierung.

Während des Eigenverwaltungsverfahrens bleibt die Vorständin Frau Dr. Annabel Oelmann weiter verantwortlich für die Tätigkeiten der Verbraucherberatung. Die Gehälter der 32 Mitarbeiter sind abgesichert, sodass alle Beratungsangebote, die Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven sowie die weiteren Projekte in vollem Umfang weiter geführt werden.
Die Kanzlei Schubert mit den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Olaf Schubert und Dr. Christian Matiebel begleitet die Verbraucherzentrale während der Sanierung. Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel wurde vom Amtsgericht Bremen zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Gericht bestätigt Eigenverwaltung
Update vom 31. Mai 2019
Das zuständige Bremer Amtsgericht hat Anfang Mai das Restrukturierungsverfahren über die Verbraucherzentrale eröffnet und damit der Sanierung in Eigenverwaltung grünes Licht gegeben.
Auch die Arbeitsplätze der 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen erhalten bleiben. Man sei zuversichtlich, die Sanierung mit der Vorlage des Insolvenzplans im dritten Quartal des Jahres erfolgreich abschließen zu können.
Bildnachweis: alle Abbildungen © Verbraucherzentrale Bremen e.V.