Schon am 15. Juni 2016 habe ich an dieser Stelle (Insolvenzanfechtung: Reform des § 133 InsO überfällig) über die Notwendigkeit einer Reform des Anfechtungsrechts berichtet. Zur Erinnerung: seit längerem fordert eine breitest mögliche Koalition aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, juristischen Fachleuten sowie aller im Bundestag vertretenen politischen Parteien eine Reform der Insolvenzanfechtung. Das ist bereits im Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 festgelegt. Trotzdem dauerte es noch bis zum 5. April 2017, bis das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz in Kraft treten konnte und wirksam wurde.