Was bedeutet Abweisung mangels Masse?
Ein Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Sanierungs- und Insolvenzberatung
Ein Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Gesamtvollstreckungs- und Schuldenbereinigungsverfahren. Ziel des Insolvenzverfahrens ist, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das noch vorhandene Vermögen liquidiert und der Erlös verteilt wird.
Alternativ kann durch einen Insolvenzplan die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt werden, um das Unternehmen oder die selbständige Tätigkeit zu erhalten. Natürliche Personen können auf Antrag Restschuldbefreiung erhalten (§ 1 InsO).
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung unter Insolvenzschutz. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist die Sanierung des Antragstellers mit Hilfe eines Insolvenzplans.
Ein Insolvenzantrag ist notwendige Voraussetzung für ein gerichtliches Insolvenzverfahren. Antragsberechtigt sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner.