Abweisung mangels Masse

Was bedeu­tet Abwei­sung man­gels Masse?

Ein Insol­venz­ver­fah­ren wird man­gels Masse abge­wie­sen, wenn das ver­füg­bare Ver­mö­gen des Schuld­ners vor­aus­sicht­lich nicht aus­reicht, um die Kos­ten des Insol­venz­ver­fah­rens zu begleichen.

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Insolvenzverfahren

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insol­venz­ver­fah­ren ist ein gericht­li­ches Gesamt­voll­stre­ckungs- und Schul­den­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren. Ziel des Insol­venz­ver­fah­rens ist, die Gläu­bi­ger eines zah­lungs­un­fä­hi­gen oder über­schul­de­ten Schuld­ners gemein­schaft­lich zu befrie­di­gen, indem das noch vor­han­dene Ver­mö­gen liqui­diert und der Erlös ver­teilt wird.

Alter­na­tiv kann durch einen Insol­venz­plan die Zah­lungs­fä­hig­keit wie­der her­ge­stellt wer­den, um das Unter­neh­men oder die selb­stän­dige Tätig­keit zu erhal­ten. Natür­li­che Per­so­nen kön­nen auf Antrag Rest­schuld­be­frei­ung erhal­ten (§ 1 InsO).

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