Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hält der Trend der sinkenden Anzahl der Firmeninsolvenzen auch 2018 weiter an und hat den niedrigsten Stand seit 1994 erreicht. Im Vergleich zum Höchststand 2003 mit 39.320 beantragten Insolvenzverfahren hat sich die Zahl der Anträge 2018 mit nur 19.302 Fällen mehr als halbiert.
Regelinsolvenz
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist ein gerichtliches Gesamtvollstreckungs- und Schuldenbereinigungsverfahren für Unternehmen und freiberuflich oder selbständig tätige Unternehmer.
Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dies geschieht durch Verwerten des Schuldnervermögens, Verkauf oder Sanierung.
Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen unter gerichtlichem Schutz zu sanieren. Sie behalten dabei die Geschäftsführungsbefugnis. Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Geschäftsführung übernimmt, sondern Sie führen die Sanierung selbstständig unter Aufsicht eines Sachwalters durch.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung unter Insolvenzschutz. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist die Sanierung des Antragstellers mit Hilfe eines Insolvenzplans. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Insolvenzverfahren, sondern stellt eine Variante des vorläufigen Regelinsolvenzverfahrens dar.
