Unternehmens­insolvenzen 2018 weiter rückläufig

Diagramm mit der Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Zeitablauf 2006-2018 gestaplte Werte nach Rechtsformen

Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes (Desta­tis) hält der Trend der sin­ken­den Anzahl der Fir­men­in­sol­ven­zen auch 2018 wei­ter an und hat den nied­rigs­ten Stand seit 1994 erreicht. Im Ver­gleich zum Höchst­stand 2003 mit 39.320 bean­trag­ten Insol­venz­ver­fah­ren hat sich die Zahl der Anträge 2018 mit nur 19.302 Fäl­len mehr als halbiert.

Regelinsolvenz

Abbildung: Ablauf Regelinsolvenzverfahren

Die Regel­in­sol­venz ist ein gericht­li­ches Gesamt­voll­stre­ckungs- und Schul­den­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren für Unter­neh­men und frei­be­ruf­lich oder selb­stän­dig tätige Unternehmer.

Ziel des Ver­fah­rens ist es, die Gläu­bi­ger best­mög­lich zu befrie­di­gen. Dies geschieht durch Ver­wer­ten des Schuld­ner­ver­mö­gens, Ver­kauf oder Sanierung.

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Eigenverwaltung

Abbildung: Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Eigen­ver­wal­tung im Insol­venz­ver­fah­ren bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihr Unter­neh­men unter gericht­li­chem Schutz zu sanie­ren. Sie behal­ten dabei die Geschäfts­füh­rungs­be­fug­nis. Im Gegen­satz zum Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren wird kein Insol­venz­ver­wal­ter ein­ge­setzt, der die Geschäfts­füh­rung über­nimmt, son­dern Sie füh­ren die Sanie­rung selbst­stän­dig unter Auf­sicht eines Sach­wal­ters durch.

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Schutzschirmverfahren

Abbildung: Zeitablauf Schutzschirmverfahren

Das Schutz­schirm­ver­fah­ren nach § 270d InsO ist ein Sanie­rungs­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung unter Insol­venz­schutz. Ziel des Schutz­schirm­ver­fah­rens ist die Sanie­rung des Antrag­stel­lers mit Hilfe eines Insol­venz­plans. Es han­delt sich nicht um ein eigen­stän­di­ges Insol­venz­ver­fah­ren, son­dern stellt eine Vari­ante des vor­läu­fi­gen Regel­in­sol­venz­ver­fah­rens dar.

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