Insolvenzbekanntmachungen

Das Insol­venz­ge­richt ist ver­pflich­tet seine Ent­schei­dun­gen und bestimmte wei­tere Infor­ma­tio­nen zu einem Insol­venz­ver­fah­ren öffent­lich bekannt zu geben.

Die Bekannt­ma­chun­gen wer­den im Inter­net unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ver­öf­fent­licht (§ 9 InsO).

Bekannt­ma­chun­gen im vor­läu­fi­gen Insolvenzverfahren

Im vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­ren wird veröffentlicht:

  • Ver­fü­gungs­be­schrän­kun­gen des Schuld­ners (§ 23 Abs. 1 InsO i.V.m. § 21 Abs. 2 InsO),
  • die Auf­he­bung von Ver­fü­gungs­be­schrän­kun­gen (§ 25 Abs. 1 InsO),
  • die Abwei­sung man­gels Masse (§ 26 Abs. 1 Satz 1 InsO).

Bekannt­ma­chun­gen im eröff­ne­ten Insolvenzverfahren

Im eröff­ne­ten Insol­venz­ver­fah­ren wird veröffentlicht:

Mit dem Eröff­nungs­be­schluss wer­den veröffentlicht:

  • Infor­ma­tio­nen zum Insolvenzschuldner:
    Fir­mie­rung, Han­dels­re­gis­ter­ge­richt und ‑num­mer, Unter­neh­mens­ge­gen­stand und die gewerb­li­che Anschrift oder
    Name und Vor­name, Geburts­da­tum, Beschäf­ti­gung und Wohnanschrift,
  • Infor­ma­tio­nen zum Insol­venz­ver­wal­ter:
    Namen und Anschrift des Insolvenzverwalters,
  • Datum und Uhr­zeit des Beschlusses,
  • die Frist zur Anmel­dung von Forderungen,
  • die Ter­mine für den Berichts­ter­min und den Prü­fungs­ter­min,
  • gege­be­nen­falls die Ankün­di­gung der Rest­schuld­be­frei­ung.

Mit Ver­tei­lungs­ver­zeich­nis­sen wer­den veröffentlicht:

  • Summe der For­de­run­gen und aktu­el­ler Massebestand.

Bekannt­ma­chun­gen im Insolvenzplanverfahren

Bekannt­ma­chun­gen im Insol­venz­plan­ver­fah­ren sind:

Mit der Bekannt­ma­chung der Über­wa­chung des Insol­venz­plans wer­den außer­dem gege­be­nen­falls ver­öf­fent­licht (§ 267 Abs. 2 InsO):

  • ob sich die Über­wa­chung nach § 260 Abs. 3 InsO auch auf eine Über­nah­me­ge­sell­schaft erstreckt,
  • wel­che Rechts­ge­schäfte nach § 263 InsO an die Zustim­mung des Insol­venz­ver­wal­ters gebun­den sind und 
  • in wel­cher Höhe ein Kre­dit­rah­men nach § 264 InsO vor­ge­se­hen ist.

Bekannt­ma­chun­gen in der Eigenverwaltung

In der Eigen­ver­wal­tung wer­den bekannt gemacht:

Bekannt­ma­chun­gen im Restschuldbefreiungsverfahren

Im Zusam­men­hang mit der Rest­schuld­be­frei­ung wird veröffentlicht:


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