Insolvenzverschleppung

Abbildung: Insolvenzverschleppung im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Insol­venz­ver­schlep­pung tritt ein, wenn bei Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung einer Kapi­tal­ge­sell­schaft der Insol­venz­an­trag gar nicht, unrich­tig oder zu spät beim Insol­venz­ge­richt eingeht.

Datenschutz

Ich nehme den Daten­schutz sehr ernst. Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den ver­trau­lich und ent­spre­chend der gesetz­li­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten sowie die­ser Daten­schutz­er­klä­rung ver­ar­bei­tet. Für die auf die­ser Seite ver­wen­de­ten Begriffe gel­ten die Defi­ni­tio­nen in Art.4 der DSGVO. Die auto­ma­ti­sche Auf­zeich­nung von Nut­zungs­da­ten die­ser Inter­net­sei­ten auf der Domain https://insoguide.de erfolgt in anony­mi­sier­ter Form.

PAMA Spezialmaschinen in Eigenverwaltung

Foto: Werkshalle der PAMA Paper Machinery in Feiburg

Die PAMA paper machi­nery GmbH, die sich auf die Her­stel­lung von Spe­zi­al­ma­schi­nen für die Papier­her­stel­lung kon­zen­triert, musste trotz aus­ge­zeich­ne­ter Auf­trags­lage ein Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung beantragen. 

Tilgungsbestimmung

Was ist eine Til­gungs­be­stim­mung? Reicht eine Zah­lung nicht zur Beglei­chung meh­re­rer gleich­ar­ti­ger For­de­run­gen aus, kann der Schuld­ner nach §366Abs.1BGB mit einer Til­gungs­be­stim­mung selbst fest­le­gen, wel­che For­de­rung er durch seine Zah­lung til­gen will.

Impressum

Ver­ant­wort­lich Rechts­an­walt Olaf Schu­bert Sanie­rungs- und Insol­venz­be­ra­tung Ber­li­ner Straße 2 15566 Schön­ei­che bei Berlin

Persönliche Haftung vor und in der Insolvenz

Fotomontage als Symbolbild für Persönliche materielle Haftung

In mei­ner lang­jäh­ri­gen Pra­xis habe ich immer wie­der erle­ben müs­sen, dass kaum Kennt­nisse über die viel­fäl­ti­gen Risi­ken für die per­sön­li­che Haf­tung von Unter­neh­mern und Ver­tre­tungs­or­ga­nen vor­han­den sind. Als Geschäfts­füh­rer oder Unter­neh­mer befin­den Sie sich in einer höchst ange­spann­ten Lage und erken­nen die oft viel­fäl­ti­gen Haf­tungs­fal­len gar nicht. In der Unter­neh­mens­krise ändert sich Ihre Rechts­lage, bei … Wei­ter­le­sen …

Insolvenzglossar

Hier fin­den Sie die auf mei­nen Web­sei­ten ver­wen­de­ten Begriffe zum Insol­venz­recht alpha­be­tisch sortiert.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Dro­hende Zah­lungs­un­fä­hig­keit ist nach §18Abs.2InsO, gege­ben, wenn „der Schuld­ner vor­aus­sicht­lich nicht in der Lage ist, die fäl­li­gen Zah­lungs­pflich­ten zu erfül­len.“ In die­sem Fall kann der Schuld­ner einen Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens stellen.

Insolvenzeröffnungsgründe

Abbildung: Übersicht Insolvenzeröffnungsgründe

Die Insol­venz­ord­nung sieht drei mög­li­che Insol­venz­er­öff­nungs­gründe vor: Zah­lungs­un­fä­hig­keit, dro­hende Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung. Liegt einer der Gründe vor, besteht Insol­venz­reife. Für die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens muss nach §16InsO min­des­tens ein Eröff­nungs­grund gege­ben sein.

Außergerichtliche Sanierung

Abbildung: außergerichtliche Sanierung im Zeitablauf

Eine außer­ge­richt­li­che Sanie­rung kann durch einen Teil­zah­lungs­ver­gleich des Kri­sen­un­ter­neh­mens mit sei­nen Gläu­bi­gern statt­fin­den. Alter­na­tiv wer­den Kapi­tal­ge­ber mit Hilfe eines Sanie­rungs­kon­zep­tes dazu bewegt, dem Unter­neh­men Mit­tel zur Umset­zung zur Ver­fü­gung zu stellen.