Diakoniestationen Nordheide erfolgreich mit Insolvenz­plan­verfahren saniert

Die Dia­ko­nie­sta­tio­nen Nord­heide gemein­nüt­zige GmbH musste im Sep­tem­ber 2023 einen Antrag auf Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung stel­len. Hin­ter­grund war wie bei vie­len ande­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen die am 1. Sep­tem­ber 2022 in Kraft getre­tene Ände­rung des § 72 Abs. 3b SGB XI — die soge­nannte Tarif­treue­pflicht — die zu deut­li­chen Lohn­stei­gun­gen in der Pflege führte, wäh­rend ande­rer­seits die Ver­gü­tun­gen der Kos­ten­trä­ger in Nie­der­sach­sen nicht ange­passt wurden.

Der zum Lan­des­ver­band des Dia­ko­ni­schen Werks in Nie­der­sach­sen gehö­rende Ambu­lante Pfle­ge­dienst des Land­krei­ses Har­burg mit zum Zeit­punkt der Insol­venz­an­mel­dung 77 Ange­stell­ten betreut 360 Men­schen in der häus­li­chen Alten- und Kran­ken­pflege in den Regio­nen Hitt­feld, Win­sen, Neu Wulmstorf und Buchholz.

Portrait Jamal BounouaDie Insol­venz ist im aktu­el­len Geschäfts­jahr 2023 unum­gäng­lich gewor­den, weil alle bis­he­ri­gen Schritte zur Sanie­rung des Ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes noch nicht zu einem nach­hal­ti­gen Erfolg geführt haben. Den an und für sich begrü­ßens­wer­ten und für rich­tig erach­te­ten Lohn­stei­ge­run­gen im Rah­men des Tarif­treue­ge­set­zes ste­hen keine aus­rei­chend erhöh­ten Umsätze gegenüber.“

Geschäfts­füh­rer Jamal Boun­oua im Sep­tem­ber 2023 — Win­se­ner Anzeiger

Neben dem erhöh­ten Per­so­nal­auf­wand sind vor allem auch die gro­ßen Ent­fer­nun­gen im länd­li­chen Raum kos­ten­trei­bend. Die gesamte Pfle­ge­bran­che im Flä­chen­land Nie­der­sach­sen steht dabei vor ähn­li­chen Pro­ble­men. Für einen wirt­schaft­li­chen Betrieb sind bes­sere Ver­gü­tun­gen der Kos­ten­trä­ger unum­gäng­lich, wor­auf in meh­re­ren öffent­li­chen Aktio­nen und in Gesprä­chen mit den poli­tisch ver­ant­wort­li­chen Stel­len auf­merk­sam gemacht wurde.

Wie bei Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung üblich, lief der Pfle­ge­be­trieb auch nach dem Insol­venz­an­trag nor­mal wei­ter, alle Pfle­ge­bür­fi­gen erhiel­ten die not­wen­dige Betreu­ung und die Gehäl­ter für die Mit­ar­bei­ter wur­den wei­ter gezahlt. Die Eigen­ver­wal­tung ist in der Insol­venz­ord­nung gere­gelt und hat die Sanie­rung von Unter­neh­men deut­lich erleich­tert. Der auf Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren spe­zia­li­sierte Ber­li­ner Rechts­an­walt Olaf Schu­bert und Dr. Chris­tian Matie­bel beglei­ten den Vor­stand als Exper­ten für Sanie­rungs­be­ra­tung. Rechts­an­walt Dr. Tjark Thies wurde zum vor­läu­fi­gen Sach­wal­ter bestellt.

Im lau­fen­den Ver­fah­ren wurde alle Mög­lich­kei­ten aus­ge­lo­tet, um die Dia­ko­nie­s­tio­nen ent­we­der eigen­stän­dig oder im Ver­bund mit ande­ren Ein­rich­tun­gen wei­ter­zu­füh­ren. Den Gesell­schaf­tern der gemein­nüt­zi­gen GmbH, die Kir­chen­kreise Hitt­feld und Win­sen, war bei der Sanie­rung wich­tig, dass die Pfle­ge­ein­rich­tung auch wei­ter­hin unter dem Dach der Dia­ko­nie fort­ge­führt wird.

Im Jahr 2024 wurde eine effi­zi­en­tere Orga­ni­sa­tion der ambu­lan­ten Pfle­ge­ein­sätze ein­ge­führt. Unter gro­ßem Ein­satz der Mit­ar­bei­ten­den, die in den 18 Mona­ten dem Unter­neh­men und den Pfle­ge­be­für­fi­gen treu geblie­ben sind. Außer­dem konnte ein neuer Gesell­schaf­ter gefun­den wer­den, der die Kir­chen­kreise abge­löst hat. Die Dia­ko­nie­sta­tio­nen Han­no­ver gGmbH betrei­ben die Ein­rich­tung unter bis­he­ri­gem Namen von den drei Stand­or­ten Hitt­feld, Neu Wulmstorf und Win­sen wei­ter. Posi­tive Syn­er­gie­ef­fekte wer­den vor allem durch die Erle­di­gung der Ver­wal­tungs­auf­ga­ben in den Dia­ko­nie­sta­tio­nen Han­no­ver erwar­tet. Die finanz­wirt­schaft­li­che Sanie­rung wurde durch die Annahme des Insol­venz­plans durch das Insol­venzg­richt abgeschlossen.

Portrait Olaf SchubertInsol­venz­be­ra­tung Schu­bert: „Trotz der guten Nach­richt für die Pflege im Land­kreis Har­burg ist das grund­sätz­li­che Pro­blem unge­nü­gen­der Ver­gü­tun­gen für Pfle­ge­leis­tun­gen in Nie­der­sach­sen bis­her poli­tisch nicht gelöst. Sollte sich ihr Betrieb auch in einer finan­zi­el­len Schief­lage befin­den, neh­men Sie meine kos­ten­freie Erst­be­ra­tung in Anspruch. “ 

Kos­ten­lose anwalt­li­che Erst­be­ra­tung zu Insol­venz und Sanie­rung.