Insolvenzreife

Was bedeu­tet Insolvenzreife?

Von Insol­venz­reife wird gespro­chen, sobald ein Insol­venz­er­öff­nungs­grund vor­liegt: Über­schul­dung, Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder dro­hende Zah­lungs­un­fä­hig­keit.

Fol­gen der Insolvenzreife

Alle Schuld­ner haben das Recht bei Insol­venz­reife einen Insol­venz­an­trag zu stellen.

Für die gesetz­li­chen Ver­tre­ter von juris­ti­schen Per­so­nen (Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten oder Stif­tun­gen und Ver­ei­nen) besteht mit Ein­tritt von Über­schul­dung oder Zah­lungs­un­fä­hig­keit eine Insol­venz­an­trags­pflicht.

Natür­li­che Per­so­nen oder Ver­tre­ter von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sind nicht insolvenzantragspflichtig.