Was bedeutet Insolvenzreife?
Von Insolvenzreife wird gesprochen, sobald ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt: Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit.
Folgen der Insolvenzreife
Alle Schuldner haben das Recht bei Insolvenzreife einen Insolvenzantrag zu stellen.
Für die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften oder Stiftungen und Vereinen) besteht mit Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzantragspflicht.
Natürliche Personen oder Vertreter von Personengesellschaften sind nicht insolvenzantragspflichtig.