Insolvenzeröffnungsgründe
Die Insolvenzordnung sieht drei mögliche Insolvenzeröffnungsgründe vor: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liegt einer der Gründe vor, besteht Insolvenzreife. Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss nach §16InsO mindestens ein Eröffnungsgrund gegeben sein.