Eröffnetes Insolvenzverfahren

Abbildung: eröffnetes Insolvenzverfahren im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Mit dem Eröff­nungs­be­schluss des Insol­venz­ge­richts beginnt das eröff­nete Insol­venz­ver­fah­ren, in dem das Ver­mö­gen des Schuld­ners ver­wer­tet oder in einem Insol­venz­plan eine abwei­chende Rege­lung getrof­fen wird. Es endet durch Auf­he­bung oder Einstellung.

§ 16 Insolvenzordnung

Eröff­nungs­grund Die Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens setzt vor­aus, dass ein Eröff­nungs­grund gege­ben ist.

§ 15a Insolvenzordnung

Antrags­pflicht bei juris­ti­schen Per­so­nen und Gesell­schaf­ten ohne Rechtspersönlichkeit

Insolvenzmasse

Zur Insol­venz­masse gehört nach §35Abs.1InsO das gesamte pfänd­bare Ver­mö­gen eines Schuld­ners zum Zeit­punkt der Insol­venz­er­öff­nung sowie das wäh­rend des Insol­venz­ver­fah­rens neu hin­zu­ge­kom­mene Vermögen.

Insolvenzreife

Was bedeu­tet Insol­venz­reife? Von Insol­venz­reife wird gespro­chen, sobald ein Insol­venz­er­öff­nungs­grund vor­liegt: Über­schul­dung, Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder dro­hende Zahlungsunfähigkeit.

Insolvenzanfechtung: Reform des § 133 InsO überfällig

Sel­ten, dass ein Spe­zi­al­thema des Insol­venz­rechts in Publi­kums­me­dien bespro­chen wird. Der § 133 InsO (Insol­venz­ord­nung) hat es geschafft. Chris­tian Ramthun meinte in der Wirt­schafts­wo­che am 24.11.2014 gar: „Insol­venz­an­fech­tung – eine sper­rige Mate­rie, die aller­dings das Zeug hat, an den Grund­fes­ten der sozia­len Markt­wirt­schaft zu rüt­teln.“ Das ARD-Maga­­zin Plus­mi­nus berich­tet am 08.07.2015 über den Fall des durch … Wei­ter­le­sen …

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Abbildung: Vorläufiges Insolvenzverfahren im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Als Eröff­nungs­ver­fah­ren, Insol­venz­an­trags­ver­fah­ren oder vor­läu­fi­ges Insol­venz­ver­fah­ren wird der Zeit­raum zwi­schen dem Ein­gang des Insol­venz­an­trags und der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens durch Gerichts­be­schluss bezeichnet.

Insolvenzgläubiger

Insol­venz­gläu­bi­ger ist, wer zum Zeit­punkt der Insol­venz­er­öff­nung eine unbe­si­cher­ten Ver­mö­gens­an­spruch gegen den Insol­venz­schuld­ner hat.

Insolvenzgericht

Das Insol­venz­ge­richt ist nach §2InsO das für Insol­venz­ver­fah­ren zustän­dige Amts­ge­richt. Bei juris­ti­schen Per­so­nen rich­tet sich dies nach dem Geschäfts­sitz. Bei Selbst­stän­di­gen ist nach §3Abs.1Satz2InsO die ört­li­che Zustän­dig­keit durch den Mit­tel­punkt der wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Insol­venz­schuld­ners festgelegt.