Eröffnetes Insolvenzverfahren
Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts beginnt das eröffnete Insolvenzverfahren, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen wird. Es endet durch Aufhebung oder Einstellung.