Unternehmenskrise und Sanierung

Abbildung: Ablauf einer Unternehmenskrise

Die Insol­venz ist in den aller­meis­ten Fäl­len nur die Kon­se­quenz aus einer sich bereits seit län­ge­rem abzeich­nen­den Unter­neh­mens­krise. Oft wer­den typi­sche Warn­si­gnale und Kri­sen­sym­ptome so lange über­se­hen, bis in der aku­ten Liqui­di­täts­krise die Exis­tenz­ge­fähr­dung des Unter­neh­mens oder Unter­neh­mers offen zutage tritt.

Die Sanie­rung (aus dem Latei­ni­schen sanare abge­lei­tet: “hei­len”, “in Ord­nung brin­gen”, “wie­der­her­stel­len”) ver­folgt drei Ziele:

  • die akute Exis­tenz­ge­fähr­dung abwenden,
  • ein Kon­zept für die nach­hal­tige Wie­der­her­stel­lung der Ren­ta­bi­li­tät ent­wi­ckeln und
  • durch Umset­zung des Kon­zepts die Wett­be­werbs­fä­hig­keit wiederherzustellen.

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Außergerichtliche Sanierung

Abbildung: außergerichtliche Sanierung im Zeitablauf

Eine außer­ge­richt­li­che Sanie­rung kann durch einen Teil­zah­lungs­ver­gleich des Kri­sen­un­ter­neh­mens mit sei­nen Gläu­bi­gern statt­fin­den. Alter­na­tiv wer­den Kapi­tal­ge­ber mit Hilfe eines Sanie­rungs­kon­zep­tes dazu bewegt, dem Unter­neh­men Mit­tel zur Umset­zung zur Ver­fü­gung zu stellen.

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Bundestag beschließt Neuregelung zu Sanierungsgewinnen

Ver­zich­te­ten Gläu­bi­ger ganz oder teil­weise im Rah­men einer Sanie­rung auf ihre For­de­run­gen, so war der durch die Sanie­rung ent­ste­hende Gewinn bei dem sanier­ten Unter­neh­men steu­er­frei. Grund­lage dafür war der Sanie­rungs­er­lass des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums vom 27. März 2003. Die­sen Erlass hat der Bun­des­fi­nanz­hof ver­wor­fen, was zu erheb­li­chen neuen Risi­ken für die Sanie­rung von Unter­neh­men führte.

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