Unternehmens­insolvenzen 2018 weiter rückläufig

Diagramm mit der Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Zeitablauf 2006-2018 gestaplte Werte nach Rechtsformen

Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes (Desta­tis) hält der Trend der sin­ken­den Anzahl der Fir­men­in­sol­ven­zen auch 2018 wei­ter an und hat den nied­rigs­ten Stand seit 1994 erreicht. Im Ver­gleich zum Höchst­stand 2003 mit 39.320 bean­trag­ten Insol­venz­ver­fah­ren hat sich die Zahl der Anträge 2018 mit nur 19.302 Fäl­len mehr als halbiert.

Insolvenzantragspflicht

Symbolbild zum Artikel Insolvenzantragspflicht: Foto einer Autobahn im Nebel mit Schild Ausfahrt

Was bedeu­tet Insol­venz­an­trags­pflicht? Die Ver­tre­ter von juris­ti­schen Per­so­nen und von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ohne per­sön­lich haf­ten­dem Gesell­schaf­ter haben nach §15aAbsatz1InsO bei Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung die Pflicht, einen Insol­venz­an­trag zu stellen.

Insolvenzberatung ist Sanierungsberatung

Symbolbild: Foto Notausgang mit Vorhängeschloss

Ins­be­son­dere für inha­ber­ge­führte Unter­neh­men kön­nen Unter­neh­mens­kri­sen exis­tenz­be­dro­hend sein, aber auch für ange­stellte Geschäfts­füh­rer ist der Gang zu einer Insol­venz­be­ra­tung nicht ein­fach. Zwei Dinge dazu: kein Unter­neh­men lebt ewig und alle Unter­neh­men durch­lau­fen Kri­sen. Selbst die Welt­marke BMW musste Anfang 1960 fast Insol­venz anmel­den, Ver­luste hat­ten das halbe Stamm­ka­pi­tal auf­ge­zehrt. Wie geht es wei­ter? Auch wenn Ihnen … Wei­ter­le­sen …

Insolvenzplan

Abbildung: Insolvenzplan im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Der Insol­venz­plan ist ein Teil­zah­lungs­ver­gleich mit den Insol­venz­gläu­bi­gern. Er kann in einem Ver­­­brau­cher- oder Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren ange­wen­det werden.

Insolvenzanfechtung

Abbildung: Insolvenzanfechtung im Zeitablauf Insolvenzverfahren

Was bedeu­tet Insol­venz­an­fech­tung? Die Insol­venz­an­fech­tung erlaubt es dem Insol­venz­ver­wal­ter im eröff­ne­ten Insol­venz­ver­fah­ren Hand­lun­gen rück­gän­gig zu machen, die ein­zelne Gläu­bi­ger bevor­zugt oder die Insol­venz­masse ver­rin­gert haben. Das umfasst nicht nur Zah­lun­gen, son­dern auch Ver­käufe unter Wert, Gewäh­rung von Sicher­hei­ten, Abtre­tung von Rech­ten oder Unterlassungen.