Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt für 2021 Unternehmenssanierung ohne Insolvenzverfahren in Aussicht
Heute hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Neufassung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur präventiven Restrukturierung vorgestellt, das zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.