Bundestag beschließt Neuregelung zu Sanierungsgewinnen

Ver­zich­te­ten Gläu­bi­ger ganz oder teil­weise im Rah­men einer Sanie­rung auf ihre For­de­run­gen, so war der durch die Sanie­rung ent­ste­hende Gewinn bei dem sanier­ten Unter­neh­men steu­er­frei. Grund­lage dafür war der Sanie­rungs­er­lass des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums vom 27. März 2003. Die­sen Erlass hat der Bun­des­fi­nanz­hof ver­wor­fen, was zu erheb­li­chen neuen Risi­ken für die Sanie­rung von Unter­neh­men führte.

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Neues Insolvenzrecht 2017: Drei Reförmchen

Symbolbild: Skyline Bankenviertel Frankfurt am Main nachts

Schon am 15. Juni 2016 habe ich an die­ser Stelle (Insol­venz­an­fech­tung: Reform des § 133 InsO über­fäl­lig) über die Not­wen­dig­keit einer Reform des Anfech­tungs­rechts berich­tet. Zur Erin­ne­rung: seit län­ge­rem for­dert eine brei­test mög­li­che Koali­tion aus Arbeit­ge­ber- und Arbeit­neh­mer­ver­bän­den, juris­ti­schen Fach­leu­ten sowie aller im Bun­des­tag ver­tre­te­nen poli­ti­schen Par­teien eine Reform der Insol­venz­an­fech­tung. Das ist bereits im Koali­ti­ons­ver­trag vom 27. Novem­ber 2013 fest­ge­legt. Trotz­dem dau­erte es noch bis zum 5. April 2017, bis das Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei Anfech­tun­gen nach der Insol­venz­ord­nung und nach dem Anfech­tungs­ge­setz in Kraft tre­ten konnte und wirk­sam wurde.

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Strafprozess gegen Insolvenzverwalter Kuhmann eröffnet

Der Fall sorgte für bun­des­wei­tes Auf­se­hen. Als im Jahr 2007 das Tief­bau­un­ter­neh­men Boh­len und Doyen in Wies­moor mit über 2.000 Mit­ar­bei­tern Insol­venz anmel­den musste, über­nahm der Bre­mer Insol­venz­ver­wal­ter Kuh­mann die Abwick­lung. Und rech­nete 14.455.599 € Hono­rar ab, als er das insol­vente Unter­neh­men 10 Wochen spä­ter verkaufte.

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Insolvenzanfechtung: Reform des § 133 InsO überfällig

Sel­ten, dass ein Spe­zi­al­thema des Insol­venz­rechts in Publi­kums­me­dien bespro­chen wird. Der § 133 InsO (Insol­venz­ord­nung) hat es geschafft. Chris­tian Ramthun meinte in der Wirt­schafts­wo­che am 24.11.2014 gar: „Insol­venz­an­fech­tung – eine sper­rige Mate­rie, die aller­dings das Zeug hat, an den Grund­fes­ten der sozia­len Markt­wirt­schaft zu rütteln.“

Das ARD-Maga­zin Plus­mi­nus berich­tet am 08.07.2015 über den Fall des durch Insol­venz­an­fech­tung in die Krise gera­te­nen bay­ri­schen Spritz­guß­un­ter­neh­mens Mül­ler.

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INDat Report 2016 zieht Bilanz nach 4 Jahren ESUG

INDat, das Fach­ma­ga­zin zu den The­men Restruk­tu­rie­rung, Sanie­rung und Insol­venz hat zusam­men mit der Bos­ton Con­sul­ting Group eine Stu­die zu Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung nach ESUG ver­öf­fent­licht. Berück­sich­tigt wur­den Daten aus 1.008 Ver­fah­ren, die seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes im März 2012 durch­ge­führt wurden.

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Bankrott: Anklage gegen Anton Schlecker

Anton Schle­cker, der lang­jäh­rige Markt­füh­rer der Dro­ge­rie­ket­ten musste Anfang 2012 einen Antrag auf Insol­venz stel­len. Die Fir­men­gruppe führte er als ein­ge­tra­ge­ner Kauf­mann (e.K.). In die­ser Rechts­form kommt eine Anklage wegen Insol­venz­ver­schlep­pung nicht in Frage, wie sogar die Bun­des­re­gie­rung auf eine kleine Anfrage im Bun­des­tag klar stellte (FAZ vom 18.07.2012: Raz­zia bei Schlecker).

Journalisten vor dem Anwesen des Schlecker-Gründers in Ehingen, während Ermittler das Haus durchsuchen.
Jour­na­lis­ten vor dem Anwe­sen des Schle­cker-Grün­ders © dpa über faz.net

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Kreditbetrug: Geldstrafe für Ex-Finanzchef von Porsche

Das Stutt­gar­ter Land­ge­richt hat Hol­ger Här­ter, den frü­he­ren Finanz­chef von Por­sche zu einer Geld­strafe von 630.000 € wegen Kre­dit­be­trugs ver­ur­teilt (Az: 11 KLs 159 Js 77250/11). Här­ter soll im Zusam­men­hang mit der ver­such­ten Über­nahme von VW der Bank PNP Pari­bas geschönte Unter­la­gen zur Finanz­si­tua­tion von Por­sche vor­ge­legt haben.

Holger Härter während des Prozesses in einem Gerichtssaal am Landgericht Stuttgart (Archivbild)
Hol­ger Här­ter wäh­rend des Pro­zes­ses in einem Gerichts­saal am Land­ge­richt Stutt­gart © dpa über faz.net

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